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Geschichte der lateinischen Literatur des Mittelalters. Erster Teil.
differentiis topicis. Freilich ist die zeitliche Anordnung dieser Gruppenvon Schriften 1 ) wie auch die der einzelnen Werke keineswegs sicher, eslassen sich überhaupt nur ganz wenig feste Ansätze machen. Nämlicheine gewisse Klarheit verschafft nur das Jahr 510, in welchem Boethiusdas Konsulat erhielt, denn es läßt sich mit einiger Wahrscheinlichkeitsagen, welche Schriften vorher und welche später verfaßt sind. DieseWürde wurde ihm übrigens weniger wegen seiner Verdienste um den Staatals wegen seiner Lebensstellung übertragen, da er zu einer der vornehmstenFamilien gehörte. Eine besondere Ehrung wurde ihm dann 522 zuteil,nämlich seine beiden Söhne wurden noch als Knaben zu Konsuln ernannt;dafür hielt er dem König Theoderich eine feierliche Lobrede im Senat.Im September des gleichen Jahres wurde er Magister officiorum. Vielleichtgehören erst in diese Zeit die theologischen Schriften, deren dogmatischerInhalt eine frühe Entstehung überhaupt ausschließt und deren Stilistik,wie E. K. Rand nachwies, sie fast an das Ende der schriftstellerischenTätigkeit des Boethius versetzt. In der Verwaltung seiner Ämter war er,der sich den Wissenschaften ergeben hatte, mild und gerecht, er konntespäter selbst von sich rühmen, daß er zuweilen einzelne Personen wie ganzeProvinzen von ungerechter Bedrückung befreit habe. Aber wie viele seinerStandesgenossen war er trotz der Gunst, die ihm der König zuwandte, eingeheimer Gegner der ostgotischen Herrschaft. Als der Referendar Cyprianusden Consular Albinus anklagte, daß er mit Byzanz in hochverräterischerBeziehung stehe, verteidigte ihn Boethius und erklärte zu Verona in seinerRede vor Theoderich, daß er selbst und der ganze Senat zu bezichtigenseien, falls man den Albinus beschuldige. Dieser Freimut wurde ihm zumVerderben, denn nun wurde er selbst in die Anklage verstrickt, nach derlibertas Romana gestrebt zu haben; außerdem klagte man ihn des sacri-legium an. Man setzte ihn (in Pavia?) in Haft und er wurde ungehörtzum Tode verurteilt. Im ager Calventianus bei Mailand wurde die Todes-strafe an ihm wahrscheinlich im Jahre 524 unter Anwendung von Marternvollstreckt, nachdem seine Güter konfisziert worden waren. Seine Hin-richtung 524 war eine Art Justizmord, er fiel als ein Opfer t der großenErbitterung des Königs gegen die Senatspartei. Während seiner Haftgab Boethius eine praktische Betätigung von seinen philosophischen St udien ,er verfaßte zu seinem eigenen Trost in der schweren Lage [die SchriftDe consolatione philosophiae, die vor allen andern sein Andenken unsterb-lich gemacht hat.
Zeugnisse etc. Voller Name aus den Subskriptionen der Hss. s. Usener, Anecd.Holderi S. 43. 45; daselbst S. 43 zur Namensform Boethius. Boetius mit Recht als plebejischabgewiesen. 2 ) Zum Vater vgl. CIL.V N. 8120. Das Geburtsjahr steht nicht fest, es ist ausSpäterem erschlossen. Ueber Symmachus s. Usener a. a. 0. S. 17—36; Boethius widmeteihm seine Arithmetik und die Schrift De trinitate. Verhältnis zu Symmachus s. Cons. phil. 2,3 (30,15—18 P.). Ehe mit Rusticiana s. Procop. bist. Goth. III, 30. Aemter und Titel s. Usener
') So ist die sichere Datierung der SchriftIn categor. Aristotelis im Jahr 510 nur sehrschwer mit dem Brief Cassiod. Var. 1, 45 inEinklang zu bringen, der vor die Konsulats-zeit des Boethius fällt und diesen als schonmitten in der Bearbeitung der aristotelischen
Schriften begriffen ausweist. E. K. Randkommt in einer unten zu erwähnenden Schriftzu wesentlich anderen Ansätzen als Brandt.2 ) Vgl. Boethii in isag. Porphyrii commentaed. Brandt p.VIIn.l.