270 Neuntes Kapitel. Die sacramentale Wirkung des Tieropfers.
thus und Ritual. Denn für die Griechen sind Erde und Meer nicht unrein,sondern heilig; von dem heiligen Lorbeerbaum zu Troezen glaubte man, dasser aus dem begrabenen Körper des zur Sühnung des Orestes dargebrachtenOpfers erwachsen sei 6n . Femer waren die bevorzugten Sühnopfer heiligeTiere, z. B. das Schwein der Demeter und der Hund der Hekate; und derwesentliche Teil des Sülmebrauches bestand in der Applikation des Blutesdes Opfers an die schuldbeladene Person, was nur verständlich ist, wenndas Opfer ein heiliges sacramentum war. Das Blut war in der That zu heilig,um in dauernder Berührung mit einem Menschen zu bleiben, der alsbald wiederin das gewöhnliche Leben zurückkehrte; deshalb wurde es wieder mit Wasserabgewaschen 612 . Nach Porphyrius musste jeder, der ein Opfer berührte,das den Zorn der Götter zu besänftigen bestimmt war, sich baden und seineKleider in fiiessendem Wasser waschen, bevor er die Stadt oder sein Hausbetreten durfte ° 13 , eine Bestimmung, die uns bei solchen hebräischen Sünd-opfern wiederbegegnet, die nicht gegessen wurden, wie beim Opfer der rotenKuh, deren Asche zu Sühnebräuchen benutzt wurde. Diese wurden „ ausser-halb des Lagers" verbrannt, und sowohl der den Dienst verrichtende Priesterwie die Person, die über den Körper verfügte, mussten sich baden und ihreKleider waschen, ebenso wie bei dem griechischen Ritual 614 .
Aus alledem ergiebt sich nunmehr, dass das Sündopfer und die übrigenFormen des Sühnopfers, bei denen kein Opfermahl stattfindet, an dem derOpfernde selbst teilnimmt, in gerader Linie aus dem alten Ritual der im Opferdargestellten Gemeinschaft zwischen den Verehrern und ihrem Gotte ent-wickelt ist, und dass sie im Grunde auf demselben Princip beruhen wie diegewöhnlichen Opfer, bei denen das Opfermahl einen Hauptteil ausmacht.
Wir werden also zu zeigen haben, wie die ursprüngliche Form des Opferssich in zwei verschiedene Gestalten des Cultus differenzierte. Damit führtedie eultische Entwickelung einerseits zu den als Ehrenbezeugung dargebrachtenoder gewöhnlichen Opfern, andererseits zu den Sühnopfern oder den ausser-gewöhnlichen Opfern, die uns in späterer Zeit begegnen.
611) Pausanias, II, 31, 8.
612) Apollonius Rliodius, Argonautica, IV, 702 ff. Vergl. Schümann,Griech. Alterthümer, II, 5, 13.
613) De abstin. II, 44.
614) Lev. 16, 24. 28. Num. 19, 7—10. Im Filmst, p. 319, Z. 12 wird bemerkt,dass die Opfer der Harranier nicht gegessen, sondern verbrannt werden. Dem wirddann hinzugefügt „und der Tempel wird an diesem Tage nicht betreten".