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Die Religion der Semiten
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Heilige Gebiete in Arabien. 103

Heiligkeit nicht nur ein Personen zukommendes Attribut. Die Götter sindheilig 148 , und ihre Diener jeder Art oder jedes Ranges sind gleichfalls heilig;aber heilige Zeiten, heilige Stätten und heilige Gegenstände d. h. Zeiten,Stätten und Dinge, die in einer besonderen Beziehung zur Gottheit stehenund, als der Gottheit geweiht, mancher oder jeder profanen Benutzung ent-zogen sind müssen für die Bestimmung des Begriffs der Heiligkeit ingleicher Weise berücksichtigt werden. In der That ist die Heiligkeit derGötter eine Bestimmung, mit der sich ohne Rücksichtnahme auf die Heilig-keit ihrer natürlichen Umgebung kaum ein bestimmter Sinn verbinden lässt.Das tritt schon hervor in der Heiligkeit, die Personen, Orten, Dingen undZeiten beigelegt wird, durch deren Vermittlung Götter und Menschen miteinander in Beziehung treten. Die Heiligkeit der Cultusstätte, die unshier zunächst beschäftigt, scheint im ganzen gleichfalls nur die besondereForm des Geheiligtseins zu sein, was sich bei unbefangener Untersuchungsebr leicht ergiebt. Heilige Personen, Dinge und Zeiten setzen für dieantike Auffassung das Dasein heiliger Orte voraus, an denen die Personenihre Dienste verrichten, die Dinge bewahrt und die heiligen Zeiten gefeiertwerden. Ja, die Heiligkeit der Gottheit selbst offenbart sich den Menschennicht an allen Stätten gleichmässig, sondern insbesondere an solchen, wo dieGötter unmittelbar zugegen sind und von denen ihre Wirksamkeit ausgeht.Li der That kommt freilich die Idee der Heiligkeit zur Geltung, wo immerdie Gottheit mit den Menschen in Berührung tritt; sie ist aber nicht so sehreine Wesensbestimmung der Gottheit oder göttlicher Dinge an sich, sondernmehr die allgemeine Idee, die ihre Beziehungen zur Menschheit bestimmt.Wo diese Beziehungen an bestimmten Punkten der Erde concentriert sind,-müssen wir an ihnen den deutlichsten Ausdruck dessen, was Heiligkeit ist,zu finden erwarten.

Heilige Gebiete in Arabien.

Auf den ersten Blick könnte die Heiligkeit einer Cultusstätte lediglichals Ausdruck der Anschauung erscheinen, dass die Cultusstätte dem Gottegehört, dass der Tempel und sein Bezirk sein Wolmsitz und sein Gebiet sind,die für seinen und seiner Diener Gebrauch zur Verfügung stehen, wie dasHaus und der Besitz eines Menschen ihm selbst und seinem Hausstande vor-behalten ist. In Arabien gab es z. B. ausgedehnte Gebiete heiligen Landes,in denen Viehfutter zu schneiden, Bäume zu fällen oder Wild zu jagen ver-boten war 149 ; alle natürlichen Erzeugnisse des Bodens waren der Aneignung

148) Die Phönicier sprechen vonheiKgen Göttern" DttHpn D37K.1 (Inschriftdes Esmunazar Z. 22 (CIS. I, No. 3), wie auch die Hebräer JahweHeiligkeit" beilegen

149) Wellhausen, Heidentum, p. 102 [106], vergl. die Anordnungen, die Muham-mad für das Haram von Mekka und das Himä bei Täif traf. In beiden Fällen war seineBestimmung nur die Bestätigung eines alten Brauches; ähnliche Gesetze wurdenfür sein neues Haram zu Medina aufgestellt (B e 1 ä d h o r i, p. 7 f.). In Mekka fanddas Gesetz gegen die Tötung und Erjagung von Tieren auf gewisse schädliche Tierekeine Anwendung. Die gewöhnlich angenommene Tradition (Buchäri, II, 195 dervokalis. Ausgabe von Bülaq) nennt den Raben, den Drachen, die Ratte, den Skorpionund denbeissenden Hund", worunter Löwe, Panther, Wolf und andere Raubtiere, dieden Menschen anfallen, verstanden werden (M uw att a, II, 198). Die Schlange wurde