Die Analogie der religiösen und politischen Institutionen. ■ J5
der Grund nicht zuerst als Lehre formuliert und dann im Brauch des Lebensausgestaltet, sondern der feste Brauch ging umgekehrt der lehrhaften Theorievoraus. Allgemeine Regeln der Lebensführung bilden sich die Menschen früherals sie allgemeinen Grundsätzen in Worten Ausdruck zu geben beginnen. Wiepolitische Institutionen älter sind als politische Theorien, so sind auch reli-giöse Institutionen älter als religiöse Theorien. Diese Analogie ist durchausnicht willkürlich herbeigezogen. Der Parallelismus, der in der antiken Lebens-gemeinschaft zwischen politischen und religiösen Institutionen besteht, ist eindurchgängiger und vollständiger. In jedem der beiden Gebiete wurde derForm und dem Herkommen ein grosses Gewicht beigelegt; aber die Erklärung,warum das Herkommen befolgt wurde, bestand nur aus einer Legende überseine erste Begründung. Dass das Herkommen, wie es ehemals eingerichtetworden war, von irgend welcher Autorität war, bedurfte offenbar keines Be-weises. Die Gesetze der Gemeinschaft beruhten auf dem Herkommen, und diefortdauernde Existenz des Gemeinwesens war ein hinreichender Grund, wes-halb das ehemals festgesetzte Herkommen auch für die Dauer befolgt wer-den sollte.
Wenn wir sagten, dass zwischen den ältesten religiösen und politischenInstitutionen eine genaue Analogie bestand, so ist die Sachlage damit noch nichtscharf und genau genug bezeichnet. Zutreffender würde es sein, diese beidenals Teile der ein Ganzes bildenden, gemeinschaftlichen Gesittung zu bezeichnen.Die Religion war ein Teil des organisierten, socialen Lebens, in dessen Bereichein Mensch geboren war und dem er sich ebenso unbewusst anpasste, wie sichdie Menschen dem gewohnheitsmässigen Brauche der Gemeinschaft anschliessen,in der sie leben. Die Menschen nahmen die Götter und ihren Cult als über-kommen an, ebenso wie sie die übrigen Ordnungen des Staats als über-liefert gelten Hessen; und wenn sie dieselben erörterten oder über sie speku-lierten, so thaten sie es nur in der Voraussetzung, dass die überliefertenBräuche fest bestimmte Thatsachen seien, über die ihre Reflexionen nichthinausgehen dürften, die umzugestalten keiner Erwägung gestattet sein könne.Für uns Moderne ist die Religion in erster Linie eine Angelegenheit der per-sönlichen Ueberzeugung und eines durchdachten Glaubens; den Altenaber war sie ein Stück des öffentlichen, bürgerlichen Lebens, beschränkt auffeste Formen, die zwar Niemand zu verstehen gehalten war, die aber zu kri-tisieren oder zu missachten nicht dem Belieben anheimgegeben war. EinNichtübereinstimmen in Sachen der Religion war ein Vergehen gegen denStaat; denn jede unberufene Aenderung, die an der geheiligten Ueberlieferungetwa vorgenommen ward, untergrub zugleich die Grundlage der Gemeinschaft,und die Gunst der Götter war damit verwirkt. So lange indes jemand dievorgeschriebenen Formen in gehöriger Weise beachtete, galt er als wahrhaftfromm, und niemand fragte danach, wieweit die Religion im Herzen des Ein-zelnen wurzelte und seine Gesinnung bestimmte. Gleich der politischen Pflicht,von der sie eigentlich nur ein Teil war, wurde auch die Religion lediglichals Beobachtung bestimmter fester Regeln für die äussere Lebensführungaufgefasst.
Die Folgerung, die sich aus alledem für die Methode unserer Unter-suchung ergiebt, liegt auf der Hand. Wenn wir den politischen Aufbaueines alten Gemeinwesens zu erforschen suchen, so werden wir nicht von der