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Neue Fortschritte in den Verbrecherstudien
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eine reine Illusion. Wenn wir dem wirklichen Grund unserer Hand-lungen nachforschen, so finden wir, dass sie die notwendige Folgeunseres Willens und unserer Wünsche sind. Ihr glaubt frei zusein, weil ihr das thut. was ihr wollt; aber seid ihr frei in euermWollen, in euerm Wünschen oder Nichtwünschen ? Bei euermWollen und euerm AVünschen sprechen notwendigerweise Dingeund Eigenschaften mit. die in keiner Weise von euch abhängen."Frassati fahrt fort: ..Nachdem er so die Willensfreiheit ge-leugnet, verwirft Rondeau die Begriffe Gut und Schlecht, Ver-dienst und Schuld, die von seinen Zeitgenossen allgemein als giltigangenommen worden, und geht zu der Betrachtung der repressivenGerechtigkeit über. Seiner Meinung nach giebt es in der Naturkeine Verbrechen: das Gesetz allein ist es, das notwendige undunvermeidliche Handlungen uugerechterweise als solche bezeichnet.Die unendlich verschiedenen Ursachen, welche die sogenannteKriminalität hervorrufen, sind ebenso materieller Natur, wie dieMiasmen, die das Fieber erzeugen, und ganz unabhängig von unseremWillen. Der Zorn ist ein vorübergehendes Fieber, die Eifersuchtein augenblickliches Delirium, die Habgier, die fruchtbare Mutterdes Diebstahls und des Betrugs, ist eine krankhafte Verirrung, dieverkehrten Leidenschaften, die zu den Vergehen wider die Naturanreizen, beruhen auf organischen Unvollkommenheiten. Wieso, aufGrund welches Princips könnte man also strafen? Weil die so-genannten Bösen den regelmässigen Gang des socialen Lebensstören, weil sie der natürlichen und gesetzlichen Entwicklung derArt entgegenhandeln, darum hat die Gesellschaft oder, besser ge-sagt, die Regierung das Recht, den verderblichen Folgen ihrerHandlungen ein Hindernis entgegenzustellen, gerade so. wie derBesitzer eines Feldes das Recht hat, gegen den Wildbach, der seineAcker zu überschwemmen droht, einen Damm zu errichten. Diesociale Gewalt darf deshalb ohne Skrupeln und ohne Zögern dieÜbelthäter ihrer Freiheit berauben; da aber jedes Verbrechen dasnatürliche Produkt und die logische Konsequenz irgend einer Krank-heit ist, so darf die Strafe nur ein ärztliches Heilverfahren sein.In seinem Repressiv-System sollen alle Gefängnisse in Spitäler um-gewandelt werden, in denen man den Organismus der Verurteiltenzu heilen versuchen soll. Der Dieb und der Vagabund würdendadurch geheilt werden, dass man sie die Freuden der Arbeitkosten lässt; man würde die wollüstigen Neigungen dadurch aus-rotten können, dass man den Verbrecher zwangsweise zur Enthalt-samkeit nötigt. Wenn sie sich als Ausnahmen, die leider nurzu oft vorkommen dem ärztlichen Heilverfahren unzugänglichzeigen sollten, dann müssten sie definitiv von ihren Mitbürgernabgesondert werden."