XIV. Kapitel.
Kriminaltherapie. — Probation System.Besserungsanstalten.
1. Therapie des Verbrechens. — Ich habe mich vielleichtetwas zu lange bei der Deportation aufgehalten, weil ich darthunwollte, wie sehr die Gegner der Kriminalanthropologic übertreiben,wenn sie behaupten, dass das Milieu, und einzig und allein diesesMilieu alle Verbrechen hervorrufe. In diesem Falle ändert sichdas Milieu, aber das Verbrechen bleibt bestehen, ja es aggraviertsich noch, und die angewandten Heilmittel sind noch schlimmerals das Übel selbst.
Soll man deshalb aber alle und jede Therapeutik des Ver-brechens für unmöglich erklären? Wirklich giebt es für erwachsenegeborene Verbrecher nicht viele Heilmittel; man muss sie eben fürimmer in Anstalten für Unverbesserliche internieren oder ganz be-seitigen, wenn ihre Unverbesserlichkeit sie allzu gefährlich machtund sie dazu treiben kann, wiederholt das Leben der ehrlichenLeute zu bedrohen. Aber bei jugendlichen Personen könnte man,auch wenn sie geborene Verbrecher sind, andere, weniger grausameMassregeln versuchen, indem man ihre Feiglingen für irgend einHandwerk oder einen Beruf ausnützt, der ihren schlechten Leiden-schaften eine gewisse Befriedigung gewähren, sie also gewissermassenin geregelte Bahnen leiten und zu weniger gefährlichen Resultatenführen könnte; die Blutdürstigen. Mordlustigen lasse man z. B.Schlächter werden, oder ins Militär eintreten, das manchmal jaauch nicht viel mehr als eine offizielle Schlächterei ist; für athle-tisch Beanlagte würde der Cirkus, für geschlechtlich allzu stark er-regbare Frauen die Prostitution ein geeignetes Feld darbieten.