XI. Kapitel.
Anwendungen auf die Strafrechtspflege.
Man hat geglaubt, dass die Kriminalanthropologie keine An-wendungen auf die Strafrechtspflege gestatte, aber nach der ersten["lisicherheit. die hei einer neuen Wissenschaft nur allzunatürlich.zeigten sich solche Anwendungen in Fülle: und wenn man bedenkt, dasskeiner wissenschaftlichen Entdeckung die praktische Verwertunggleich auf dem Fusse folgt (Dynamomaschine xmd Telegraph ent-standen erst ein halbes Jahrhundert nach Erfindung der VoltaschenSäule), so sind diese Nutzanwendungen noch viel früher erfolgt,als man je hätte glauben können.
1. Kritik des neuen Strafgesetzbuchs. — Wer erinnertsich nicht, welch, einmütiger Beifallssturm — wie es ja bei mittel-mässigen Leistungen stets zu geschehen pflegt — das Erscheinendes neuen Strafgesetzbuches begrüssteV — Nur die ..neue Schule"wagte es in einem Trvpo presto (Zu früh!) und in den von mir.Rossi. Balestrini, Perri, Stoppato, Tamassia. Bereniniu. s. w. herrührenden Appunü dl nuovo Codice (Bemerkungen zumneuen Strafgesetzbuch) gleich heim Erscheinen des Gesetzbuchs aufseine schweren Irrtümer und Mängel aufmerksam zu machen, diedavon herrührten, dass man sich nur mit dem Verbrechen als solchem,nicht aber mit der Wesenheit des zu unterdrückenden Verbrecher-tunis befasste und die klimatischen und ökonomischen Unterschiedeganz unberücksichtigt Hess, die in Italien mehr als anderswo nachden Landschaften verschiedene Unterdrückungsmass regeln nötigmachen; und ferner von einer teilweise aus Sentimentalität ent-springenden, teilweise advokatenmässigen Tendenz, die Hand desGesetzes weniger schwer auf den grossen Verbrechern lasten zu