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ihnen die Freiheit schenken könnte"; andererseits aber behauptendiese selben Inspektoren auch wieder, dass man die Knaben nichtjeden Abend zu ihren Eltern zurückkehren lassen sollte, damit sienicht alles Moralische und Gute wieder verlernen, was ihnen tags-über beigebracht worden."
Ähnliche Klagen liest man auch in der demokratischen Rövuede l'evohition (März 1891) und im Bulletin de la Societe des prisons,1891, S. 411, einer gewiss nicht allzu demokratischen Revue.