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verpflanzte, die dem Territorium, das sie befruchten sollten, keinerleiVorteil brachten. Der Sträfling, der sich im Besitz einer Land-konzession befindet, kann Gehilfen einstellen und eine unbeschränkteZahl von Arbeitern beschäftigen. Das kann auch ein emeritierterDieb, dem es, bevor er gefasst wurde, gelungen ist, seine Beute zuverbergen oder sie einem Verwandten oder Freund anzuvertrauen.Er erhält nun eine Landkonzession Hierher lässt er sich sein Geldnachkommen und beschäftigt nun zahlreiche Arbeiter, legt ausge-dehnte Pflanzungen an und sieht mit der Cigarre im Munde zu, wiesich seine Leute schinden müssen. Er ist ein wohlhabender Rentiergeworden, ein grosser Gutsbesitzer und der Wohlthäter der Kolonie.— Man glaube ja nicht, dass dies nur ein schlechter Witz. ImNovember 1885 machte ein ehemaliger Kassierer der Compagniedu Nord, Namens Fröret, der zu zwanzig Jahren verurteilt wordenwar, überall die Gründung einer grossartigen Kuranstalt mit Hotel,Salons, Bibliothek, Spielsälen etc. an der Prony Bay bekannt Ersuchte die Millionen, die er der Compagnie geraubt, und die Mme.Freret ihm via Sydney überbracht, nutzbringend anzulegen. Für160000 Frcs. hatte er von Herrn Lamy in Bourail Konzession,Station und Viehherden gekauft. Der Kontrakt war auf den Namender Mme. Freret abgeschlossen worden. Während dieser Zeit rittoder fuhr er spazieren wie ein feiner Herr, lebte luxuriös und triebgrossen Aufwand mit seinem Reichtum.
Sind vielleicht die Worte des § 2 „die schwersten Zwangs-arbeiten der Kolonie" so auszulegen?
Ferner werden während der Zeitdauer der provisorischen Kon-zession, dank der ungesunden Vermengung, der entsetzlichen aberunvermeidlichen Verbrüderung, die zwischen den einzelnen Nachbarenherrscht, die Guten, die noch einen Schimmer von Gewissen haben,unerbittlich von den andern zu Boden gedrückt; alle ihre Anstreng-ungen sind umsonst, und sie können noch froh sein, wenn man sienicht geradezu ausplündert, oder ihnen ihr Haus über dem Kopfeansteckt. Und hier handelt es sich nicht um politische Parteifrage.
Die Wirkungen einer derartigen Wirtschaft liegen auf der Hand.
Schon ein Vierteljahrhundert ist seit dem Eintreffen des erstenSträflingsschubes in Neukaledonien verflossen, und noch hat das Landkeine Strassen; Noumeau hat weder Schleussen noch Trottoirs, nochHäuser, noch Docks, noch Werfte. Es wird nicht lange dauern, soist überhaupt der ganze Grundbesitz in den Händen von Mördernund Brandstiftern.
Darnach begreift man, wie wahr die Berichte der Inspektorensind, die behaupten, „dass die Konzessionäre eigentliche Grund-besitzer sind, und dass man einige von ihnen ruhig begnadigen und