— 247 —
suchte er die Haltung des Opfers als einen misslungenen Versuch, sichvom Ersticken zu befreien, zu erklären.
Dabei stützte er sich darauf, dass irgendwelche klaren Datenüber die Hautabschürfung am Halse fehlten, und gab zu bedenken,dass die Betttuchzipfel von irgend einem Intriganten oder Übel-wollenden nach dem Tode der Frau konnten über sie gedeckt wordensein, vielleicht gerade, um den Verdacht auf die Söhne zu lenken,da die Kammerthür der Verstorbenen offen gefunden worden. Erbedauerte es, dass die Nasenhöhlen nicht geöffnet worden, um zusehen, ob sie gebrochen wären; auch meinte er, dass die seitlicheVerbiegung und Zusammenquetschung der Nase von der Leichen-starre herrühren könne, da diese die Haltung, die der Körper imAugenblick des Todes angenommen, konservieren könne.
De Crecchio blieb, auch dann noch auf seiner Meinung be-stehen, als Resi in einer zweiten Expertise erklärte, dass man beider Getöteten die Nasenlöcher gebrochen und nicht nur gequetschtvorgefunden habe, da er behauptete, es sei kein sicheres Faktum,dass der Bruch der Knorpeln bei Lebzeiten stattgefunden (da dieNotizen über Blutunterlauf fehlten), und da er nicht wusste, dassschon bei der äusserlichen Untersuchung konstatiert worden, dassBlut geflossen.
Als ich von den Richtern /u einem Gutachten über die Gut-achten herangezogen wurde, konnte ich nicht umhin zu bemerken,dass es bei allen oder fast bei allen gerichtsärztlichen Autopsienvorkommen kann, dass irgend etwas beiseitegelassen oder vergessenwird, wodurch sie sich dann anzweifeln lassen, besonders wenn mansieh etwas ungenau ausdrückt und überall etwas auszusetzen sucht;dass jedoch die Zweifel schwinden, sobald man den speciellen Fallfest ins Auge fasst, wo dann die in überwältigender Zahl zutagetretenden Indizien jede üngewissheit beseitigen.
Was die Fälle solcher, die an Würmern erstickten, betrifft, sohandelte es sich hier um Kinder oder Wahnsinnige, die aber stetslange Widerstand leisteten, was im vorliegenden Falle offenbar nichtgeschehen war.
Der Zeuge C . . . . hatte ausgesagt, dass in der Nacht des17. halbunterdrücktes Geschrei und Schläge aus der Richtung, wodie Kammer des Opfers lag, gehört worden seien. Es ergab sich,dass die Frau keinen Feind gehabt, ausser ihren Söhnen, die einInteresse an ihrem Tode hatten; auch hatte sie ihrer Furcht vorihnen Ausdruck gegeben. Ferner ergab sich, dass besonders einerder beiden, M., anthropologisch und juristisch stark belastet war;er war vorbestraft wegen unberechtigten Waffentragens, er hattedie Getötete gleich nach dem Tode des Vaters zahlreicher Gegen-stände beraubt und hatte sie bei der Erbschaft um eine beträcht-