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Verbrechen handelt, die er gesammelt und analysiert hat, und manalso nur die Fälle aufzählen und seine Analysen wiedergeben könnte.Es möge hier also nur angeführt werden, dass Sighele diese paarigenVerbrechen in folgende Kategorien einteilt: 1) das verbrecherischeLiebespaar (aus Liebe oder Habsucht); 2) das Kindesmörderpaar;3) das Familien-(Verwandtschafts-)paar; 4) das Freundespaar.
Die Synthese dieser äusserst sorgfältigen Analyse ist in demKapitel enthalten, wo nach Zusammenstellung aller gemachten Be-obachtungen die psychologisch charakteristischen Merkmale desSuccubustypus wie des Incubustypus festgestellt und mit den vonEnricio Ferri in seiner Psicopatologia clelV omicidio (Psycho-pathologie des Mordes) dargelegten verglichen werden.
Dann folgen die juristischen Schlussfolgerungen, die den vomAutor bereits in anderen Werken entwickelten Ansichten entsprechenund in Kürze etwa folgendennassen wiederholt werden können:..Die Thatsache, dass ein Verbrechen von zwei Personen statt voneiner allein ausgeführt wird, muss immer als erschwerender Umstandangesehen werden. Zwei Individuen, die sich zusammenthun, umein Verbrechen zu verüben, ergeben weder im psychologischen nochim socialen Sinne ein der einfachen Summe beider gleichwertigesResultat In der Psychologie und Sociologie giebt es keine ein-fachen Gemenge, keine unorganischen Berührungen zweier odermehrerer Körper, sondern nur Verbindungen. Die aus der Mit-wirkung zweier Personen hervorgehende Handlung stellt daher nie-mals eine Additionssumme, sondern stets ein Produkt dar. Wie dievereinte Kraft zweier Pferde stets grösser ist als die einfache Summeder Kraft des einen und der des andern, wie der ökonomische Werteines Zweigespanns immer höher ist als die Summe der Preise, diejedes Pferd für sich einzeln erzielen würde, so ist auch die socialeGefahr und Bedeutum: einer Verbrecherpaarung immer grösser alsdie Summe der einzelnen Energie jedes Delinquenten. Eine Ver-gesellschaftung zweier Personen besitzt Elemente, die in keinem derbeiden Gesellschafter — einzelgenommcn — existieren, und die— gleichsam als psychologische Funken — erst in dem Augenblickentstehen und frei werden, wo die beiden Individuen sich vereinigenund die Vergesellschaftung entstehen lassen. Wenn nur eine solcheVergesellschaftung verbrecherische Zwecke verfolgt, so scheint esmir logisch, dass das Strafgesetzbuch vor allem auf diese neuenElemente achte, die eine solche Vergesellschaftung noch latent insich enthält, und daher die Mitwirkung mehrerer Personen beieinem Verbrechen zu einem erschwerenden Umstand erhebe/'
Ein Kapitel ist den Paarungen Degenerierter gewidmet. Nach-dem er die zwischen Personen wirksame Suggestion in der normalenLiebe studiert hat, untersucht Sighele sie auch in der unnormalen