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Was den Einfluss des Civilstandes betrifft, so entfällt, wieMayr bemerkt, die grösste Quote des Verbrechertunis auf Witwenund geschiedene Frauen und zwar der höheren Altersstufen; undwährend den Mann die Ehe vom Verbrechen zurückzuhalten gflegt,so scheint die Frau dadurch keineswegs bewahrt zu werden. Diegrösste Kriminalität der verheirateten Frauen entfällt auf die Deliktegegen die Person, die der unverheirateten dagegen auf die gegendas Eigentum.
Gegen das Eigentum vergehen sich sowohl verheiratete Frauenwie Männer weniger häufig als ledige; im allgemeinen d. h. in allenArten von Verbrechen wird die über 30 Jahre alte verheirateteFrau häufiger zur Verbrecherin als die ledige, während dies beiden Männern erst mit 70 Jahren und darüber eintritt, was vondem Einfluss der Vergehen gegen die Person, den Staat u. s. w.herrührt.
Was die Eückfälligkeit anbetrifft, so muss ich mich auf dieausländischen Statistiken beschränken, da unsere italienischen Jahr-bücher der Strafstatistik die llückfälligkeitsziffern nicht für die beidenGeschlechter gesondert auswerfen.
In Frankreich waren rückfällig:
Männer.
Frauen.
on 1851 bis 1855
36%
16°/ 0
.. 1856 „ 1860
40 „
16 „
.. 1861 ., 1865
42 „
17 ,:
.. 1866 „ 1870
45 „
17 „
.. 1871 „ 1875
51 „
19 „
.. 1876 „ 1880
53 „
21 „
Das männliche Geschlecht wird also viel häufiger rückfällig alsdas weibliche und neigt mit der steigenden Civilisation mehr zurPtückfälligkeit, wie diese Zahlen beweisen, selbst wenn man dieimmerhin mögliche Fehlerquelle berücksichtigt, dass heutzutage schärferauf die Pückfälligkeit geachtet wird, und rückfällige Verbrecher dem-nach auch besser als solche erkannt werden als früher.
Von den in den „maisons centrales" eingesperrten Individuenwurden gleich nach ihrer Entlassung oder wenigstens noch in derbetreffenden Jahresperiode rückfällig:
Männer
Frauen
1851-55
37%
26 %
1856—60
34 „
23 „
1861—65
37 „
24 „
1866—70
40 „
25 „
1871—75
39 „
22 ,.