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Neue Fortschritte in den Verbrecherstudien
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Wenn man den Einfluss, den die Grossstädte auf die ver-schiedenen Gattungen von Verbrechen ausüben, untersucht, so er-kennt man vor allem, dass Körperverletzungen, Strassenraub undDiebstähle in den grossen Städten wesentlich häufiger vorkommenals in kleineren Ortschaften oder auf dem Lande. Es scheint, alsob dieser traurige Einfluss der Grossstädte auf das Verbrechen mitder steigenden Civilisation zunehme, ohne dass man jedoch behauptenkönnte, dass er sich in Italien beim weiblichen Geschlecht stärkerbemerkbar mache. Dagegen zeigt sich in Berlin der Einfluss grosserVolksanhäufung auf das Steigen der weiblichen Verbrecherzahl vieldeutlicher; denn hier entfallen auf 100 männliche Verurteilte 26,6weiblichen Geschlechts, während im Reiche die Verhältniszahl derverurteilten Weiber auf 100 Männer nur 19,7 beträgt.

Und während in England in den Jahren 1859 bis 1864 beiden unter die Kompetenz der Schwurgerichte fallenden Delikten dieZahl der weiblichen Verurteilten 35, 36, 38, 33, 31, 32 auf je 100Männer betrug, so wurden in London in den Jahren 1854 bis 1862auf je hundert Männer 57, in Liverpool 69, in Dublin 84 Weibervon der Polizei aufgegriffen.

Das weibliche Geschlecht wird häufiger freigesprochen als dasmännliche.

Auf hundert Angeklagte beider Geschlechter entfielen in denJahren 1887 bis 1889 folgende Prozentsätze von Freisprechungen:

1887 1888 1889

Amtsgerichte

(M.1 Fr.

32,036,5

31,333,8

32,6834,78

fttvflf^PTlflt

( M.1 Fr.

23,8

23,1

23,03

kJ l ' ' ' ' ' 1 ! U

28,8

29,6

29,06

Schwurgerichte

( M.\ Fr.

33,356,0

28,550,0

27,7748,48

5*j11 SflTtTm PT1

( M.

1 Fr.

29,7

27,6

31,16

'-j uoi i in nu II

40,4

37,8

34,42

Man sieht, dass die Frauen um so häufiger freigesprochenwerden, um so schwerer das ihnen zur Last gelegte Verbrechen ist.

Bei den französischen Gerichten stellen sich die Freisprechungenfolgendermassen.

18361840 18561860 18711880

Schwurgerichte (M. 35 23 19

(Cours assises) 1 Fr. 40 33 31

Strafgerichte (M. 6

(Tribunaux correctionnels) l Fr. 8