182womit an vielen Orten noch die Singvögel weggefangen undihre Nester zerstört werden. In der letzten Zeit ist eine ver-mehrte Abnahme der Singvögel bemerkbar geworden. Wir forderndeshalb jetzt die Herren Pfarrer und Schulpfleger nochmals auf,darauf zu halten daß die Lehrer in den Schulen und beim Un-terrichte des im Allgemeinen wichtigen Schutzes der Singvögelgedenken und ihre Zöglinge durch Belehrung und ernstliche Er-mahnung vom Wegfangen der Vögel und vom Ausheben derNester abhalten. Auch die Kreis und Ortsbehörden werdenhierdurch angewiesen, durch öffentliche Bekanntmachungen inihren resp. Verwaltungsbezirken die Eingesessenen zum Schutzeder Singvögel aufzufordern, damit dem gänzlichen Verschwindenderſelben vorgebeugt werde.Insbesondere machen wir den Polizeibehörden in den ehe-mals zum Großherzogthum Berg gehörigen Landestheilen zurPflicht, die in der Brüchentaxe vom 2. November 1802 enthal-tene, gesetzlich bestehende Strafbestimmung wegen des Wegfan-gens der Nachtigallen, wegen Zerstörung der Nester oder Aus-hebens der Brut, zu handhaben und die Kontravenienten zurpolizeirichterlichen Untersuchung zu ziehen.Wir erwarten, daß in den Monatsberichten über den Er-folg, mit welchem die ertheilten Vorschriften gehandhabt werden,Anzeige gemacht werde.Düsseldorf, den 24. August 1837.Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.5. Bekanntmachung.Wenngleich wir keine Ursache haben anzunehmen, daß eseiner besondern Anregung des Interesses bedürfe, welches dieGemeinden an dem Unterrichte und der Erziehung der Schul-Jugend nehmen sollen, so haben wir doch die Gelegenheit, welchesich bei der, in diesen Tagen erfolgenden Wiedereröffnung derElementarschulen darbietet, nicht unbenutzt vorbei gehen lassenwollen, diesem wichtigen Theile des allgemeinen Wohles dieAufmerksamkeit der Ortsbehörden und der Familien öffentlichzuzuwenden.Fragt man nach den Früchten, welche die Elementarschulenin dem verflossenen Jahre geliefert haben, so dürfen wir inAnsehung des Unterrichts mit den meisten Schulen unsere Zu-friedenheit zu erkennen geben, wollen aber den Gemeinden nichtvorenthalten, daß es in Ansehung des Betragens der Schul-jugend nicht so ſei.Was an dem Unterrichte noch gefehlt hat, wird eine Rück-sprache mit dem Lehrer, oder wo nöthig eine ernste Erinne-rung, und erforderlichen Falls, eine nachdrückliche Ermunterungfür die Zukunft ersetzen. In Ansehung der Zucht der Jugend
Druckschrift
Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
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182
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