Hiſtoriſche Einleitung.Wir eröffnen unsere Einleitung in die Geschichte der Ver-waltung des öffentlichen Unterrichts mit einer Erinnerung andie landesväterliche Fürsorge Ihrer Churfürstlichen Durchlauch-ten Carl Theodors und Maximilian Josephs in denbeiden Schulverordnungen vom 4. April 1794 und vom 20.Dezember 1803, in welchen bereits ein sicherer Modus derBesoldung ermittelt, und ein Minimum des fixen Einkommensfestgesetzt, gleichzeitig aber auch die methodische Belehrung derSchullehrer verfügt und eine förmliche Prüfung ihrer Kennt-nisse bedingt wird.„Liebe Getreue! so fängt die Verordnung vom 4. April1794 an. Wir haben Uns gnädigst bewogen gefunden, demgemeinen Schulwesen in unseren beiden Herzogthümern einebessere Richtung zu geben, und hierdurch Unseren getreuenUnterthanen die gedeihlichsten Mittel zu verschaffen, daß dieJugend sowohl in den Grundsätzen der Religion und Tugendsörglich unterrichtet, und befestiget, als durch nützliche Kennt-nisse gebildet, mithin zum allgemeinen, und ihrem eigenen Be-sten wohl erzogen werden möge. Beil. I.Die andere, unterm 20. Dezbr. 1803 in dem HerzogthumBerg publicirte, nimmt auf eine Verordnung vom 4. April1800 Bezug, in welcher Seine Churfürstliche Durchlaucht IhrBedauern darüber ausdrücken, daß der Schullehrer leider dererste Bettler des Dorfes zu nennen sei, während doch seinAntheil an der Cultur des Menschen dazu berechtige, ihn ander Vertheilung des Gemeinde=Eigenthums participiren zu las-sen. Beil. II.Wollten wir noch weiter zurückgehen, so dürfte nicht un-erwähnt bleiben, daß schon die Kirchen=Ordnung für die christ-lich reformirten Gemeinden in den Ländern Jülich, Cleve,Berg und Mark von 1654—62 im 4. Capitel eine Schulord-nung enthält, welche den Kirchen und Gemeinden allen Fleißanempfiehlt, hin und wieder sowohl in Dörfern, Flecken alsStädten wohlbestellte Schulen anzuordnen, und allerseits dazu
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Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
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