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Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
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167VIII.AbtheilungVon der innern Einrichtung der Schulen, Einführungvon Schulbüchern und Katechismen, den Prüfungender Schüler, und gesetzlichen Ferien.1. Vergl. Beilage IV. zur geschichtlichen Einleitung.2. Circular=Verfügung.Mit Bezugnahme auf die im 47. Stück des vorigjährigenAmtsblattes unter Nro. 238 enthaltene Verfügung vom 15. August1817 fordern wir die Herren Pfarrer, Schulpfleger, Superin-tendenten und Landdechanten hierdurch auf, darüber zu halten,daß die ihrer Fürsorge übergebene Schuljugend an Sonn= undFesttagen regelmäßig die Kirche besuche und von den Lehrern be-aufsichtigt werde; ferner, daß in den Schulen selbst durch Ge-bet, Gesang und in den evangelischen auch durch Lesen der Bibel,auf Weckung und Nährung der Gottseligkeit hingewirkt werde.Was in diesen Rücksichten geschieht oder vermißt wird, darüberwird in den nächsten abzustattenden jährlichen Schulberichten Aus-kunft zu geben seyn, mit namentlicher Anführung der Lehrer, diesich in gedachter Beziehung besonders thätig, oder säumig beweisen.Düsseldorf, den 14. Januar 1818.Königliche Preußische Regierung, Abtheilung des Innern.3. Circular=Verfügung.Um den Gang des Unterrichts in den Gymnasien von untenherauf in einer den Zweck derselben sichernden Ordnung zu er-halten, werden die Directoren derselben hierdurch angewiesen,bei der Aufnahme der Schüler in die Sexta oder in derselbengleichstehende unterste Klasse durch sorgfältige Prüfung sich da-von zu überzeugen, daß der Neuaufzunehmende