124V.AbtheilungBerufung und Ernennung der Lehrer undLehrergehülfen, deren Pensionirung, Emeri-tirung und Entlassung.1. Circular=Verfügung.Da in den Kreisen der linken Rheinseite unseres Regierungs-Bezirkes oft Zweifel darüber entstehen, wie es mit der Besetz-ung der Lehrstellen an den Elementarschulen zu halten, und deß-halb schon mehrmals Anfragen an uns geschehen sind; so setzenwir fest, daß bis zur näheren Verfügung, der im ehemaligenGouvernement Berg vorgeschriebene Gang in unserm ganzenRegierungs=Bezirke einzuhalten sey.Dieſem nach werden imFalle der Erledigung einer Lehrstelle, welche in keinen Pa-tronat=Verhältnissen steht, zu dem Schulvorstande diejeni-gen Einsassen des Schulbezirkes gezogen, welche zu irgendeiner Zeit im Kirchen=Vorstande und Kirchen=Rathe gewe-sen, oder noch sind.Dieser Wahlausschuß schlägt dem Schulpfleger drei geprüfteund für wahlfähig erkannte Subjecte zu der erledigtenStelle vor, und zwar um Keinen auszuzeichnen nach derOrdnung des Alphabets.3) Der Schulpfleger schickt den Vorschlag mit seinem Gutach-ten an den Kreis=Commissar, und dieser berichtet demnachan uns, worauf wir die Ernennung vornehmen werden4) Können wegen Mangels tauglicher Bewerber keine dreiSubjecte vorgeschlagen werden; so ist dieses ausdrücklichzu bemerken, in welchem Falle auch der Vorschlag zweier,oder selbst eines einzigen Candidaten von uns berücksichtigtwerden wird. Sie wollen die Herrn Schulpfleger, mitwelchen Sie in Berührung stehen, hievon benachrichtigenund ihnen die Beobachtung dieser Vorschrift empfehlen.Düsseldorf, den 24. Januar 1817.Königliche Regierung, 1. AbtheilungRundschreibenAn die Herrn Kreis=Commissare auf der linken Rheinseite.
Druckschrift
Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
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124
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