1157es allenthalben dahin gebracht werden können, daß ein kleinererCötus von Lehrern auf den Zeitraum von 3 oder 4 Wochenversammelt und mit diesem einer der Unterrichts=Gegenstände,z. B. das Rechnen, oder der Gesang, oder die deutsche Sprach-lehre, oder der Religions=Unterricht methodisch durchgegangenwird. Diese Einrichtung gewährt den Vortheil, daß man jedes-mal solche Subjecte zusammen einberufen kann, die ungefährauf gleicher Stufe stehen; daß der Gegenstand selbst gründlicherund vollständiger durchgenommen wird; daß die Einzelnen besserbeobachtet und ihren besonderen Bedürfnissen gemäß behandeltwerden können; und daß nicht alle Seminar=Lehrer zugleich, zumNachtheil der eigentlichen Zöglinge der Anstalt, sondern immernur vorzugsweise derjenige, welchem der zu behandelnde Gegen-stand auch im Seminar zugetheilt ist, in Anspruch genommenwird. Auf diese Weise wird der regelmäßige Gang des Se-minars nicht unterbrochen; mehrere solcher Curse können in demnämlichen Sommer auf einander folgen, in jedem wird ein an-derer Gegenstand vorgenommen und jedesmal kommt ein andererder Seminar=Lehrer an die Reihe, welchem nur auf den kurzenZeitraum von einigen Wochen eine Vermehrung seiner Geschäftezu Theil wird, die noch dazu ihren Lohn unmittelbar mit sich führt.Wenn dann nach mehreren Jahren alle Unterrichts=Gegen-stände durchgenommen, wenn die nämlichen Subjecte zu verschie-denen Malen einberufen gewesen sind, dann ist es an der Zeit,einen größern und allgemeinern Lehrcursus zu veranstalten. Undauch dies wird sich dann ohne außerordentliche Belästigung derLehrer etwa in folgender Art bewerkstelligen lassen können. Wennin demjenigen Jahre, in welchem ein solcher allgemeiner Cursusabgehalten werden soll, der Unterricht in der obern Classe desSeminars, namentlich Didaktik, Methodik und Pädagogik soeingerichtet wird, daß diese Disciplinen schon etwa vier Wochenvor dem Schlusse des Seminar=Lehrganges ganz absolvirt sind,und die noch übrige Zeit nun zur kurzen und zweckmäßigen Wie-derholung desselben benutzt werden kann, so werden auch die ein-berufenen Lehrer zu diesen Wiederholungen hinzugezogen, und aufdiese Weise die mit ihnen vorzunehmenden Unterweisungen zugleichmit einem wesentlichen Nutzen für die abgehenden Seminaristenverbunden werden können. Sollte aber auch dies sich nicht insolcher Art bewerkstelligen lassen, so werden alle 3 oder 4 Jahreeinmal die Ferien zu einem so nutzlichen Zwecke angewendet werdenkönnen. Auch will das Ministerium von seiner Seite den Eiferder Seminar=Lehrer dadurch zu beleben suchen, daß es denjenigen,die eine besondere Thätigkeit dabei beweisen, seine Zufriedenheitdurch angemessene Remuneration bezeigen wird, wie denn auchzum Unterhalt der bedürftigsten unter den einberufenen Lehrern,in sofern Provinzial=Fonds dazu nicht ausreichen sollten, vonZeit zu Zeit einige Beihülfe gewährt werden wird. Doch vertraut
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Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
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115
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