93erhalten hiebei 1 Exemplar der anliegendenEw.an sämmtliche Pfarrer unseres Verwaltungsbezirks heute er-lassenen Circular=Verfügung zur Kenntnißnahme.Düsseldorf, den 30. November 1839.Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.An ſämmtliche Herren Landräthe,Hochwohlgeboren.An sämmtliche Herren Schulpfleger und Schul=Commissionen.(:wie vorstehend:)e. Anweisung zur Abfassung der Jahresbe-richte.Die bisherigen Bemühungen der Schulvorstände und derHerren Schulpfleger um die Förderung des öffentlichen Unter-richts in den Gemeinden, machen eine genaue Darstellung derinneren Zustände jeder einzelnen Elementarschule möglich. Da-mit solche in übereinstimmender Weise zu unserer Kenntniß ge-in dem pro 1840 undlangen, wollen Ew.ferner durch Vermittelung der resp: Herren Landräthe zu er-stattenden Jahresberichte das in zureichender Anzahl beiliegende,durch unsere Circular=Verfügung vom 3. Debr. pr. vorbereiteteSchema beachten, und unter Einreichung solcher übersichtlicherAngabe im Berichte selbst sich verbreiten.1) Ueber die Tüchtigkeit, die Amtsführung und den Wandelder Lehrer unter Angabe des Lebens= und Dienstalters derselben.Dieser Theil des Berichts ist so zu fassen und zu belegen, daßder verdiente Schulmann und der fleißige Gehülfe von demMiethling und dem, zum Lehramte ungeeigneten Aspiranten un-terschieden und diesseits erkannt werden könne, was sowohl zurAnerkennung treuer Dienstführung als auch zur Belehrung, Er-mahnung, Warnung und Bestrafung des im Amte untreuen oderim Leben verirrten Lehrers oder Aspiranten geschehen müsse.Bei der Wichtigkeit, welche verdienter Weise der Erziehungder Jugend in den Elementarschulen beigelegt wird, hat derJahresbericht die Lehrer gleichfalls nach ihrem pädagogischenVerhalten unter Darstellung der, in der Gemeinde wahrge-nommenen sittlichen Zustände zu schildern, und, was im häus-lichen Leben und in der Gewerbsthätigkeit der Eltern Förder-liches oder Hinderliches bemerkt worden, gewissenhaft mitzutheilen.2) Die Gegenstände des Unterrichts sind nach Anweisungunserer Circular=Verfügung vom 17. Juli 1838 unter Angabeder Schulbücher aufzuführen, und wird zur Beurtheilung derLeistungen der Schüler eine Charakteristik der Methode beim Un-terricht erwartet. Wir werden es gerne sehen, wenn Ew.
Druckschrift
Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
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Seite
93
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