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Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
Entstehung
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92Versäumniß hierbei von unberechenbaren Folgen für eine ganzeGeneration ist; eine gute Schule aber auch vorbereitend dazudient, um dem Geistlichen für sein seelsorgliches Wirken in seinerGemeinde den Weg zu bahnen: so nehmen wir gern Veran-lassung, die Pfarrer unseres Verwaltungsbezirks auf ihre dies-fälligen Rechte und Pflichten wiederholt aufmerksam zu machen.Was hierbei vor allem Noth thut, ist ein regelmäßiger Schul-besuch von denjenigen Kindern, welche sich im schulpflichtigenAlter befinden, und hierzu müssen wir vorzüglich das Einwir-ken des Geistlichen auf die Aeltern, so wie auch ein zweck-mässiges Zusammenwirken mit den weltlichen Behörden in An-spruch nehmen. Außerdem aber müssen wir doch wünschen,daß jeder Geistliche es sich angelegen seyn lasse, die Schulenseines Pfarrbezirks so oft als möglich zu besuchen, dem Un-terricht persönlich beizuwohnen, die Kinder zu ermuntern, undzum regelmäßigen Schulbesuch, zum Fleiß, zum Gehorsam undzu einem christlich=sittlichen Wandel väterlich zu ermahnen; dieLehrer selbst aber in ihrem Wirken nicht allein genau zu be-aufsichtigen, sondern auch dabei zu unterstützen, zu leiten undzu ermuntern.Eine solche Theilnahme an der Schule wird, wenn siemit der gehörigen Weisheit, Vorsicht, Milde, und Liebe gepaartist, die lohnendsten Erfolge haben, und wir werden nicht alleindie Geistlichen hiebei gern unterstützen, sondern auch alles,was ihnen dabei hemmeud und hindernd in den Weg tretenmöchte, möglichst zu beseitigen, und ihren Einfluß auf die Schulezu befestigen und zu sichern suchen.Wir können es zwar nicht verkennen, das eine solche Theil-nahme, wenn sie sich in dieser Weise bethätigt, die Arbeitendes Geistlichen vielfach vermehrt und ihn mit mancher Mühebelastet, allein wir glauben auch uns überzeugt halten zu dürfen,daß ein jeder Geistlicher in sich selbst Aufforderung und Sporngenug finden wird, um ſich mit Eifer und Liebe einer ſolchenzwar mühevollen, aber reichlichlohnenden Thätigkeit hinzugeben.An die sämmtlichen Herren PfarrerHochehrwürden.erhalten hierbei ..... Exemplare der anlie-Ew.genden Verfügung vom heutigen Tage, mit dem Auftrage, solchean die sämmtlichen Pfarrer Ihres Bezirks zu vertheilen, undfür die Erreichung der darin erwähnten Zwecke auch nach Ge-legenheit und Umständen thätig mitzuwirken. Ein Exemplardieser Verfügung wollen Sie in Ihrem Amts=Archive aufbe-wahren.An sämmtliche Herren1) Superintendenten2) LanddechantenHochwürden.