sich hierüber so ausführlich vernehmen lassen, daß der praktischeWerth der Seminarbildung beurtheilt werden kann. Den jedes-jährigen Standpunkt der Schule zu bezeichnen, haben wir Ew.in den Pos. 10—15 Gelegenheit geben wol-len, und wird es nach der ausführlichen Darstellung im Con-terte des Berichts, an den Prädikaten gut, befriedigend,nicht befriedigend genügen.3) Da die Mitwirkung des Schulvorstandes und nament-lich des Präses desselben zur Anerkennung der gesetzlichen Zu-stände sowohl, als auch zur Aufdeckung der Mängel von be-die Herrenſonderer Wichtigkeit iſt, ſo wollen Ew.Pfarrer zu einem fleißigen Besuch der Schulen anhalten, undsie zur Aufzeichnung ihrer Wahrnehmungen veranlassen, wieEw. dann auch selbst Ihre jedesmalige Visitation an Ortund Stelle registriren, und im Jahresberichte unter Anmerkungdes Tages hierauf zurückkommen wollen.4) Da diejenigen jungen Leute, welche die Aufnahme in'sSeminar nachsuchen, mehr oder weniger noch als Schüler Ab-sicht und Neigung zum Lehrerberuf zu erkennen geben, so wer-sich um den Zuwachs an Lehrerpersonal einden Ew.Verdienst erwerben, wenn Sie über diese Aspiranten ein be-deres Verzeichniß führen, die Hauptmomente ihres Lebens auf-zeichnen den früh reifen, reizbaren und ehrgeizigen Jünglingendas Lehramt widerrathen, denen aber, welche mit angemessenenFähigkeiten und Anlagen nachhaltigen Fleiß und Solidität desCharakters verbinden, die Forderungen des Berufes vergegen-wärtigen, sie mit der Lehrweise tüchtiger Seminarzöglinge be-kannt machen, und ihnen überhaupt zu einer angemessenenVorbereitung so viel möglich behülflich sind.5) Den Zustand der Schulgebäude hat der Jahresberichtgleichfalls anzugeben, und wird es von besonderem Werthe sein,wenn die Nothwendigkeit des, mit der Bevölkerung wachsendenRaumerfordernisses vorsichtlich angemerkt wird, damit die Be-schaffung der Fonds, wenn Neubauten auszuführen sind, recht-zeitig bewirkt werden könne. Die Nothwendigkeit kleiner Re-paraturen an Gebäuden und Utensilien hat der Schulvorstandbei dem Bürgermeister zur Anzeige zu bringen.6) Da wo Schulcapitalien oder sonstiges Schuleigenthumvorhanden ist, hat der Jahresbericht die Erhaltung und stif-tungsmäßige Verwendung anzumerken.Düsseldorf, den 28. März 1840.Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.An den Herrn Schulpfleger
Druckschrift
Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
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94
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