90Eben so gehört es zu den unerfreulichen Wahrnehmungen,daß bei dem Schreib=Unterricht so häufig die in der Gestaltder Buchstaben gegebene Stufenfolge ganz vermißt wird, undes an den nöthigen Vorschriften gebricht.Der Unterricht im Lesen, sei es daß er durch Lautiren oderBuchstabiren erzielt wird, wird nicht überall mit solchem Er-folge ertheilt, daß die Schüler eine reine deutsche Aussprachegewinnen, und verstehen, was sie lesen.Im Rechenunterricht wird im Allgemeinen die richtige Me-thode weniger vermißt; dagegen ist es uns sehr auffallend ge-wesen zu bemerken, daß in vielen Schulen eine Belehrung überdie durch das Gesetz vom 16. Mai 1816 festgesetzte Maaß= undGewicht=Ordnung (Gesetzsammlung Nr. 10. Düsseldorfer Amts-blatt pag. 97. Clevesches pag. 10.) nicht vorgenommen wordenist, und eben wenig die Schüler geübt sind, mit preußischemMaaß und Gewicht zu rechnen.Ingleichen haben viele Lehrer versäumt, die in den Exem-peln der gebräuchlichsten Rechenbücher angegebenen Maaß= undGewichts=Verhältnisse, z. B. des Wassers, Biers, Weines, derverschiedenen Holz= und Fruchtarten bis zur Fertigkeit in derAnwendung einzuüben.Die Uebungen im schriftlichen Ausdrucke sind auch nichtin allen Schulen gleich förderlich angestellt worden, und habenwir namentlich zu erinnern, daß die Schüler nicht hinlänglichangeleitet werden, Rechnungen, Quittungen, Zeugnisse, u. s. w.wie sie im gemeinen Verkehr am häufigsten vorkommen, zuschreiben, noch auch kurze Briefe geschäftlichen und praktischenInhaltes abzufassen, und wie bräuchlich, zu falten und zuadressiren.Der Unterricht in der Geschichte und der Erdbeschreibungwird gleichfalls verschiedentlich behandelt. Wir beschränkenuns hier darauf zu bemerken, daß kein Schüler entlassen wer-den darf, der nicht die Namen und Hauptmomente aus demLeben und Wirken der glorreichen Regenten unseres erhabenenHerrscherhauses von dem großen Churfürsten bis auf die gegen-wärtige Zeit so wie die Namen der Geschwister und nächstenAnverwandten Sr. Majestät des Königs kennen sollte. Esmuß eben so verlangt werden, daß Lage, Größe und Be-völkerung der Monarchie, so wie die Eintheilung in Provin-zen mit ihren Hauptstädten, demnächst die Namen, Lage, Größeund Bevölkerung der Regierungsbezirken der Könglichen Rhein-provinz, dann die Eintheilung in landräthliche Kreise desdiesseitigen Bezirkes, und endlich die Namen der Bürger-meistereien des Kreises, worin die Schule sich befindet, denSchülern der obersten Classe genau und richtig bekannt sei,zu welchem Ende der Lehrer sich der Land und Kreis=Kartenzubedienen hat. Wo die Mittel deren Anschaffung zur Zeit
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Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
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