89zur Verantwortung zu ziehen — die gänzlich ausgebliebenenaber, am Schlusse des Unterrichts in die regelmäßig zu führen-den Versäumnißlisten einzutragen. Die Versäumnißliste ist regel-mäßig am 3. jeden Monats für den verfloßenen Monat demPräses des Schulvorstandes einzureichen;2) Daß manche Lehrer die Reinlichkeit der Kinder amKörper und im Anzuge nicht genug beachten, was ärztliche Un-tersuchungen über den Gesundheitszustand der Schüler noth-wendig gemacht, und den Lehrern Verweise gezogen hat;3) Daß in den Schulzimmern an Bänken und Pulten diegeziemende Sauberkeit vermißt wird, Verwahrlosungen aberund Beschädigungen der Utensilien und Lehrmittel angetroffenwerden, welche Lehrer und Schüler zum Schaden=Ersatz ver-pflichten.4) Daß manche Lehrer einzelne Stunden versäumen, oderhalbe und ganze Tage aussetzen ohne Wissen und Willen derSchulvorstände, und vorschriftswidrig Ferien geben.5) Daß sie sich der Schulkinder zu kleinen häuslichen Ver-richtungen, namentlich zum Auskehren und Einheizen der Zim-mer bedient haben, was sowohl zu allerlei Störungen im Un-terricht als auch zu Beschwerden der Aeltern Veranlassunggegeben hat.Anlangend die Disciplin, so dürfen wir nicht unbemerktlassen, daß noch immer Ueberschreitungen des Züchtigungsrechteszur Anzeige kommen, wovor wir um so mehr verwarnen müssen,als diejenigen Schulen erweislich die vorzüglichen sind, inwelchen der Lehrer in Behandlung der Jugend die Gränzen desväterlichen Ernstes nicht überschreitet.Ueber das Auftreten der Kinder in den Schulen, ihrenAnzug und Anstand ist uns noch manche unerfreuliche Anzeigezugekommen, weshalb wir erwarten, daß die Lehrer sich be-streben werden, sowohl die gehörige Ruhe unter den Schülernzu erhalten, als manche übele Angewohnheit, z. B. das Schwätzen,Auflehnen des Kopfes in die Hand, Scharren mit den Füßenund dergl. gänzlich zu beseitigen; dann aber haben sich auchmanche Lehrer unreinlich, in ungeschicklichem Anzuge, und sogarTaback rauchend befinden lassen; ingleichen hat es nicht anBeispielen gefehlt, daß das Privatleben Aergerniß in der Ge-meinde gegeben hat, so zwar, daß Disciplinar=Untersuchungeneingeleitet werden mußten, was Alles nur höchst betrübendſein kann.In Ansehung des Unterrichts selbst haben wir zu bemer-ken, daß in vielen Schulen eine angemessene Classification derKinder vermißt wird, und die Gegenstände des Unterrichts nichtsystematisch auf die Schulstunden vertheilt werden, vielmehrder ausgehängte Stundenplan meistens unbeachtet bleibt.
Druckschrift
Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
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