Druckschrift 
Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
Entstehung
Seite
88
Einzelbild herunterladen
 

88gefaßt davon wir (Tit.) so viele Exemplare zugehen lassen,daß jeder Lehrer mit einer Abschrift versehen werden kann.Bei der Zufertigung wollen Ew. 2c. so viel zusetzen, alsder Zustand jeder einzelnen Schule und die Amtsführung jedeseinzelnen Lehrers erfordert, auch gleichzeitig verordnen, daß so-wohl unser Erlaß als Ew. 2c. Begleitschreiben in der Schuleaufbewahrt bleibe, und auf Verlangen vorgezeigt werden kann.In dem Jahresberichte wollen Ew. auf die gegenwärtigeVerfügung zurückkommen und besonders hervorheben, welchenErfolg das erneuerte Bemühen um die Förderung des Unter-richts gehabt hat.Damit die wegen des regelmäßigen Schulbesuches erlassenenVerordnungen gleichfalls nach Vorschrift pünktlich zur Ausfüh-rung kommen, und der Schule auch in dieser Hinsicht alle er-forderliche Unterstützung von außen zu Theil werde, habenwir unter Mittheilung des gegenwärtigen Erlasses und desExemplars seiner Anlage unterm heutigen Tage an sämmtlicheHerrn Landräthe verfügt, und machen (Tit.) schließlich nochdarauf aufmerksam, daß die Schulvorstände, und namentlichdie Präses derselben, die nächste Verpflichtung haben, den Schul-besuch zu kontrolliren und die bestehenden Verordnungen mitPünktlichkeit zu handhaben, und dann die Entlaſſungsbeſchei-nigungen nicht anders als nach vollständig erlangter Gewiß-heit, daß der Schüler den §. 2. der Allerhöchsten Kabinets-ordre vom 14. Mai 1825 bezeichneten Grad von Schulbildungerreicht hat, ertheilen dürfen.Düsseldorf, den 17. Juli. 1838.Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.7. An die Schullehrer.Wenn gleich wir die Fortschritte nicht verkennen, welcheder öffentliche Unterricht in dem diesseitigen Verwaltungs=Be-zirke gemacht hat, und wir Ursache haben, mit den Ergebnissender Elementarschulen je länger jemehr zufrieden zu seyn, so istdoch nach Inhalt der Visitationsberichte manches außer Achtgelassen, was den praktischen Werth der Schule in erziehlicherHinsicht, und ihren Nutzen für das bürgerliche Leben ausmachtund vermehrt. Wir zählen dahin;1) Daß nicht in allen Schulen auf die pünktliche Versamm-lung der Jugend zu der bestimmten Stunde gehörig geachtetwird, vielmehr die Nachsicht mancher Lehrer von den Kindernder Art mißbraucht wird, daß viele erst nach dem Morgengebeteerscheinen. Es muß daher längstens eine Viertelstunde nachdem Eintritt der Schulzeit, das Aufzeichnen der fehlenden Kin-der geschehen die zu spätkommenden sind in geeigneter Weise