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Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
Entstehung
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47Die in dieser Hinsicht gemachten Vorschläge des Schulvorstandessind dem Gemeinerathe zum Gutachten vorzulegen, und mit diesemdurch den Schulorganisations=Commissarius (Schul=Inspektor)höheren Ortes einzureichen.12) Bestimmung eines den Umständen angemessenen Schul-geldes, wobei zugleich Vorschläge zu machen sind, auf welcheArt das Schulgeld für diejenigen Kinder gedeckt werden kann,deren Aeltern entweder gar nicht im Stande sind zu zahlen,oder doch nur die Hälfte der festgesetzten Summen tragen können.13) Angabe zweckmäßiger Einrichtungen, um den Kindern,welche in den Fabriken, oder im Sommer bei der Feldarbeitbeschäftigt sind, den nöthigen Unterricht zu verschaffen.14) Anträge, wie unwürdig oder untüchtig befundene Lehrerentfernt und durch andere ersetzt werden können.15) Wünsche der Gemeine oder des Schulvorstandes zurErweiterung des Lehrplanes, zur Verbesserung der Lehrmethodeund der Schulzucht, zur Nachhülfe für den Lehrer, u. s. w.Alle diese Berichte, Vorschläge und Tabellen werden bin-nen möglichst kurzer Zeit an den betreffenden Schulorganisations-Commissarius, und von diesem, so lange die jetzige Einrichtungbesteht, an den Haupt=Commissarius eingesandt. Von beidenbegutachtet gelangen sie an die obere Schulbehörde der Provinz.In den großeren Städten, wo Schul=Commissionen bestehen,vertreten diese die Stelle der Schulorganisations=Commissarien.Um sie möglichst bald anfertigen zu können, versammeltsich anfangs jeder Schulvorstand wenigstens alle 14 Tage, wasin der Folge nur alle Monat zu geschehen braucht. Wo dieSchulvorstände nach den Konfessionen getrennt sind, ist eineVereinigung derselben wenigstens für alle die Berathschlagungennothwendig, die ein allgemeines Jeteresse haben, und die Ein-wirkung der ganzen Gemeine erfordern. Der Einfluß derKonfessions=Verschiedenheit auf Einrichtung und Verbesserungder Schulen kann überhaupt kein anderer seyn, als welcheraus der Verschiedenheit des Religionsunterrichtes sich ergibt,und ist daher überall zu beseitigen, wo von diesem die Redenicht ſeyn kann.Wenn eine vollständige Instruktion erst das Nähere überden Geschäftsgang der Schulvorstände angeben kann, so istdenselben doch schon jetzt die Anlegung eines Protokollbucheszu rathen, in welches Alles aufgenommen wird, was in jederSitzung von Wichtigkeit verhandelt worden ist. Auch hat derSekretair ein Journal über alle eingegangene Briefe, Verfügun-gen u. s. w. wie über die ertheilten Antworten, ausgefertigtenBerichte u. ſ. w. zu halten.