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Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
Entstehung
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36und Leitung, die ihm zu übertragenden Einzelnheiten der cur-renden Geschäfte bearbeitet.4. Die Directoren werden vor allen Dingen es sich ange-legen seyn lassen, das in ihrem Fache jetzt vorhandene, undnamentlich den vorhandenen Stoff, aus welchem Besseres ent-wickelt werden kann, genau kennen zu lernen. Sie werdendiese Kenntniß sich zu erwerben suchen, theils durch schriftliche,auf gewisse, bestimmte Fragen von den Behörden einzuziehendeErläuterungen, theils durch persönliche Bereisung der ihnen an-vertrauten Departements, um Sachen und Menschen mit ei-genen Augen zu prüfen, und mit allen bessern Menschen ihresFachs in jene lebendige Berührung zu kommen, durch welchedemnächst auch in die Geschäfte ein warmes, regsames Lebenübergeht.5. Unmittelbar nach Beendigung dieser nothwendigenVorarbeiten werden die Directoren, jeder für sein Departement,und mit besonderer Berücksichtigung der Localitäten desselben,ein allgemeines Schul=Reglement ausarbeiten, in welchem derMaaßstab des Ideals an den vorhandenen Stoff gelegt undjenes realisirt werden soll, soweit dieser es zuläßt. DiesesReglement wird mir zur Bestätigung vorgelegt und alsdannöffentlich durch den Druck bekannt gemacht werden.Ich habe mit Lust und Liebe diese wichtige Angelegenheitergriffen, und mit Lust und Liebe werde ich, unterstützt vonden wackern Gehülfen meiner Plane, sie durchführen. Hinder-nisse, welche vielleicht hier und da von übel unterrichteten, oderübelwollenden Menschen ausgehend, unserm Wirken sich entge-genstellen könnten, sollen uns nicht stören, noch irre machen.Die Uebelunterrichteten werden wir zu belehren und zu gewin-nen suchen; die Uebelwollenden werde ich unschädlich zu machen,und mit Kraft und Ernst durchzusetzen wissen, was auf dasWohl nicht bloß der gegenwärtigen, sondern mehr noch einerkünftigen Generation berechnet ist, wenn es auch einem kleinenTheile der gegenwärtigen weniger zusagen und einleuchten sollte.Aber von dem bei weitem größern Theile hoffe ich vielmehrwohlwollende und nachdrückliche Unterstützung in Worten undWerken, und freue mich im Voraus darauf, das Gedächtnißrecht vieler, dahin gehörigen Beispiele künftig in diesen Blät-tern aufbewahren zu können.VII.Bekanntmachung wegen Eröffnung des Normal=Cursusin der Erziehungs=Anstalt zu Brühl vom 18. Aug. 1814.Der Vorsteher einer Erziehungs=Anstalt zu Brühl, HerrProfessor Schug, hat, in wohlmeinendem und patriotischem