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Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
Entstehung
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35gen, sondern auch überdem eine nähere, manchen guten Zweckfördernde Verbindung zwischen mir und den edelsten, aufge-klärtesten, einsichtvollsten Männern dieser Provinzen veranlaßtzu haben.VI.Bekanntmachung über die Allgemeine Organisation desSchul= und Erziehungs=Wesens vom24. Juli 1814.Mit Bezug auf meine Bekanntmachung vom 16. diesesMonats freue ich mich, das wie ich überhaupt nicht be-zweifle und hin und wieder mir jetzt schon thätig bewiesen wor-den ist für diese Angelegenheit sich lebhaft interessirendePublikum benachrichtigen zu können, daß zu der angekündigtenneuen Organisation des Schul= und Erziehungs=Wesens imganzen Umfange meines General=Gouvernements, die erstenSchritte bereits wirklich folgendermaaßen gethan sind:1. Das General=Gouvernement zerfällt, in Hinsicht derprovisorischen Bearbeitung aller Gegenstände des Schul= undErziehungs=Wesens, in zwei Abtheilungen, die Nieder=Rheinischeund Mittel=Rheinische. Jene begreift das Roer=Departementund die der diesseitigen Verwaltung bleibenden Striche des Ourthe-Nieder= Maas= und Sambre und Maas=Departements. Diesedas Wälder=Departement und die gleichfalls uns verbleibendenTheile des Rhein= und Mosel= und Saar=Departements.Jeder dieser Abtheilungen wird provisorisch ein Directordes offentlichen Unterrichts vorgesetzt, welcher unter meinerunmittelbaren und speciellen Leitung die sein Fach betreffendenGegenstände bearbeitet, und über dessen Verhältniß zu allenübrigen mit ihm in Berührung kommenden Behörden und In-stituten demnächst eine besondere gesetzliche Bestimmung er-folgen soll.2. Zum Director des öffentlichen Unterrichts der Nieder-Rheinischen Provinzen habe ich provisorisch den in wissenschaftli-cher und pädagogischer Hinsicht vielfach verdienten ehemaligenRector des Gymnasiums zu Prenzlow, Herrn Grashof ernannt:für die Mittel=Rheinischen Provinzen aber den durch glänzendeliterarische Talente und gründliche Kenntnisse und praktischenGeist ausgezeichneten Herrn D. Goerres zu Coblenz, welcherbereits von dem vorigen General=Gouverneur des Mittel=Rheinszum Director des gesammten Schulwesens in diesem seinemGouvernement ernannt war, in gleicher Qualität bestätigt.3. In jeder der beiden Directionen wird ein Schul=Inspec-tor bestellt, welcher unter des Directors unmittelbarer Aufsicht3*