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Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
Entstehung
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37Eifer für das Beste des Landschulwesens dasiger Gegend, sicherboten, die mit künftigem Monate eintretende Vacanzzeit zurEröffnung eines, etwa vierwöchentlichen Normal=Cursus fürLandschullehrer aus dem Kanton Brühl, oder überhaupt ausdem Bezirk Köln zu benutzen. Es soll dieser Cursus etwavier Wochen lang dauern, der Unterricht unter der obern Lei-tung des Herrn Professor Schug von dessen wackern Gehül-fen, Herrn Professor Schumacher, unentgeldlich ertheilt werden,und über die Hauptgegenstände der Methodik im Elementar-Schulfach sich erstrecken.Ich habe nun dem Kreisdirector des Kölner Bezirks,Herrn von Märken aufgetragen, diesem Anerbieten durch In-sertion in die Kölner Zeitung und auf jedem andern Wegeunter den Landschullehrern seines Bezirks und vorzüglich desKantons Brühl, die gröstmöglichste Publicität zu verschaffen,und zu veranlassen, daß recht viele derselben davon Gebrauchmachen mögen. Ich habe ihn dabei authorisirt, zu erklären,daß bei künftigen Beförderungen auf diejenigen Land=Schullehrerganz vorzügliche Rücksicht genommen werden solle, welche durchdas Zeugniß des Herrn P. Schug ihre eifrige und nicht un-fruchtbare Theilnahme an dem gedachten Lehr=Cursus bescheini-gen werden.Zugleich mache ich es mir zur angenehmen Pflicht, denhierdurch bewiesenen rühmlichen Eifer des Herrn P. Schugfür die gute Sache öffentlich mit Dank und mit dem Wunscheanzuerkennen: daß auch in andern Theilen meines General-Gouvernements von Männern, welche sich mit ihm in ähnlicherLage befinden, Aehnliches angeboten und geleistet werden möge.Freilich kann der auf solche Weise zu stiftende Nutzenimmer nur eine Art von Stückwerk seyn und das tief begrün-dete Bedürfniß ordentlicher permanenter Seminarien für dieBildung der Landschullehrer durch ihn nicht erledigt werden.Indessen können Institute dieser letztern Art, so ernstlich michauch schon jetzt die Idee derselben beschäftigt, unmöglich dasWerk eines Augenblicks seyn; und in der Zwischenzeit wollenwir auch nicht die einzelnen guten Früchte verschmähen, dieaus einzeln gestreutem Saamen hie und da hervorsprossenkönnen.VIII.Bekanntmachung und Verordnung den Normal=Cursusfür Schullehrer zu Brühl betreffend vom 7. Novb. 1814.Mit Bezug auf meine Bekanntmachung vom 18. Augustd. J., (Nr. 51 in Nr. 31 des Journals vom Nieder= und Mittel-Rhein) benachrichtige ich das Publikum, daß der daselbst ange-