20schritt, wie in der Vorbereitung zum Seminar überhaupt, soauch in den musikalischen Kenntnissen und Fertigkeiten nicht zuverkennen, so daß nunmehr nur solche Präparanden aufgenom-men werden, welche ihre musikalische Anlage genügend bekunden.Von der erneuerten Aufsicht über die Aspiranten wurde derBlick der Schulpfleger auf die Leistungen der Lehrer in denSchulen geleitet, und in der Hoffnung wohl verstanden zu wer-den, jeder einzelne Lehrer direkt angeredet, in gleichen um das In-teresse der Landräthe an der Förderung des öffentlichen Unter-richts aus ihrem Standpunkte näher zu fixiren, auch an sie einCirkular erlassen. Abth. I. u. X.Ein aufmerksamer Blick in diese drei, und in die, unterm 30.Nov. 1839 an sämmtliche Pfarrer erlassene Cirkular=Verordnungwird dem Leser die gegenwärtigen Zustände in den Schulen auf-decken, und jeden, um die Belehrung und Erziehung seiner Kinderbesorgten Familien=Vater ermuntern, gemeinschaftlich mit derSchule und den Behörden dahin zu wirken, daß der SegenGottes auf ihnen ruhen könne. Abth. X.Da die Erfahrung gelehrt hatte, daß das Geschäft derKontrollirung des Schulbesuchs, welches in erster Instanz denSchulvorständen obliegt, ef. Oberpäsidial=Instruktion vom 20.Dez. 1835 nicht überall gleich sorgfältig betrieben worden, unddie gewöhnlichen Schulstunden eben wenig, je nach der Lebens-weise der Eltern und der benöthigten häuslichen Beschäftigungvon ihren Kindern regelmäßig benutzt werden könnten, so wurdeunterm 3. Dez. 1839 eine, die Kontrolle erleichternde, und dieWünsche der Eltern berücksichtigende nähere Instruktion ertheiltund mittelst Cirkular=Verfügungen vom 20. August und vom 3.Oktober 1840 die Regelmäßigkeit der Kontrolle und die pünkt-liche Beachtung der Inſtanzen den Ortsverwaltungen einge-schärft. Abth. X.Ein Rückblick auf die instruirenden Verfügungen ließ nichtverkennen, daß den Schulpflegern und Schul=Kommissioneneine Anweisung zur Erstattung der Jahresberichte um so mehrwünschenswerth sein müsse, als den, von ihnen im Laufe desJahres gemachten Beobachtungen oder getroffenen Anordnungen,von der höhern Instanz nur dann die gewünschte Folge gegebenwerden kann, wenn die Zustände gehörig charakterisirt sind,und die Anträge eine Einsicht in den Zusammenhang des Wir-kens geſtatten.Was zu dem Ende unterm 28. März 1840 verordnet wor-den, wird sich nach seinem Erfolge erst im künftigen Jahre be-urtheilen lassen.
Druckschrift
Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
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