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Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
Entstehung
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19liche Ministerium der Geistlichen, Unterrichts= und Medizinal-Angelegenheiten unterm 18. April 1835 festzusetzen, daß dieZöglinge der Schullehrer=Seminarien ihre erste öffentliche An-stellung in irgend einem Regierungs=Bezirke der Monarchie nurunter Zustimmung derjenigen Regierung erhalten dürfen, inderen, und für deren Bezirk sie als Seminaristen ausgebildetsind. Abth. V.Wie oben bemerkt, war die Begünstigung einer, auf sechsWochen beschränkten militärischen Ausbildung nur den, in Haupt-oder Neben=Seminarien gebildeten Schulamts=Candidaten ge-währt worden. Es wurde aber den höhern Behörden nichtsobald vorgestellt, daß der Mangel an Suchllehrern in den ka-tholischen Gemeinden die Errichtung eines zweiten katholischenSchullehrer Seminars wünschenswerth mache, als des KönigsMajestät zur augenblicklichen Abhülfe, mittelst Allerhöchster Ka-binets⸗Ordre vom 14. Januar 1837 zu beſtimmen geruhten, daßauf drei nacheinander folgende Jahre alle Schulamts=Aspirantenkatholischer Confession, wenn sie die Lehrerprüfung zu beste-hen vermöchten, in Ansehung ihrer Militärverhältnisse die denSeminaristen zugestandene Begünstigung genießen sollten.Diese allerhöchste Gnade ist vielen jungen Leuten zu gut ge-kommen, welche durch häuslichen Fleiß und Unterricht gefördert,dem Lehramte entrissen worden wären, wenn sie der Militär-dienstpflicht in gesetzlicher Weise hätten genügen müssen.Daß mit dem letzten der bewilligten drei Jahre, das zweiteSeminar zur Bildung katholischer Schullehrer in der Rheinpro-vinz, und zwar am 1. Juni 1840 is der Kreisstadt Kempen,eröffnet worden, kann nicht berichtet werden, ohne des Dankeszu erwähnen, welchen die, zur Feier der Einweihung dieser Lehr-anstalt versammelten bischöflichen und erzbischöflichen Commissarien,so wie die Geistlichen und Lehrer der Umgegend aus eigenemHerzen und im Namen derer, die sie abgeordnet hatten, so wieder ganzen katholischen Bevölkerung, dem besten Könige, welchemnur noch wenige Tage zu leben vergönnt war, dargebrachthaben. Beilage XIII.In Betracht der Schwierigkeit der Aufgabe, welche denKöniglichen Seminarien gestellt ist, nämlich die Ausbildung derSchulamts⸗Aspiranten in zwei Jahren zu vollenden, wurde denExaminationskommissionen die bestmöglichste Sorgfalt bei denRezeptionsprüfungen empfohlen, und, damit den jungen Leutendie gehörige Anleitung beim Privatfleiß nicht fehle, unterm 19.August 1836 ein Cirkularschreiben an die Schulpfleger erlassen,worin ihnen aufgegeben ward, die Präparanden mit den Forde-rungen bekannt zu machen, welche namentlich in musikalischerHinsicht an sie gemacht werden. Abth. III. nebst Beilage.Diese Vorsicht hat sich belohnt; nach den Resultaten derAspirantenprüfungen der letzten Jahre ist ein bedeutender Fort-2*