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Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
Entstehung
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10Jugendbildung im General=Gouvernement des Nieder= undMittel⸗Rheins, folgte bereits unterm 21. Juli deſſelben Jahresdie Bekanntmachung über die allgemeine Organisation desSchul= und Erziehungswesens, welche wir in den Beilagengleichfalls abdrucken lassen, weil sie in den, auf dem linkenRheinufer gelegenen, jetzt zu dem diesseitigen Verwaltungs-bezirke gehörigen landräthlichen Kreisen zur Ausführung ge-kommen ist. Beil. VI.Nach solchen ermunternden Vorgängen von den Behördendes Landes, darf die Nacheiferung der Lehrer an der Bildungdes Volks durch guten Schulunterricht zu arbeiten, in der ge-genwärtigen historischen Uebersicht um so weniger unbeachtetbleiben, als sie die Billigung und den Dank der Zeitgenosseneingeärntet hat. Wir meinen die ersten Anfänge zur Errich-tung von Schullehrer=Seminarien, und unterlassen nicht, aufden Grund der Bekanntmachung des Herrn General=Gouver-neurs des Nieder= und Mittel=Rheins vom 7. November 1814,vom 17. Febr., 21. Mai und vom 8. August 1815 an dengroßen Nutzen zu erinnern, welchen die Anordnung sogenannterNormalcursus für die Elementar=Schullehrer in einer Zeit ge-stiftet hat, wo die feindlichen Kanonen von neuem aufgefahrenwurden, um auf den Wink des entronnenen Eroberes alleund jede Aussaat des eben errungenen Friedens zu zertreten.Beil. VII. VIII.Nicht weniger verdient hier eine Stelle, was von demerfolgreichen Wirken des ehrwürdigen Greises in Cöln*) berich-tet wird, welcher auf den Ruf seines Königs den Lehrstuhlverließ, um mit dem Schwert in der Hand die Tyrannei derbetäubenden Trommel in den Staub zu treten, und es nur indie Scheide steckte, um in unserm, uns wieder gewonnenenNheinlande Werkstätten des Geistes zu erbauen, und in derbegünstigten Metropolis, unterstützt von den dortigen Elemen-tarlehrern, die später in allen Schulpflegbezirken angeordnetenLehrer=Conferenzen einrichtete. Beil. IX.Das weitere Fortschreiten in der Organisation des Volks-unterrichts in dem Gouvernement des Nieder= und Mittel-Rheines anzudeuten, erwähnen wir noch der, unterm 20. März1816 erlassenen vorläufigen Instruction für die Ortsschulvor-stände, und nehmen den oben abgebrochenen Faden des Berichtswieder auf, wenn wir noch in's Gedächtniß zurück gerufenDr. Carl Friedrich August. Grashof Königl. Consistorial=Regie-rungs= und Schulrath, Director des Königl. Friedrich WilhelmsGymnasiums, Ritter des Rothen Adler=Ordens IV. Classe und desRussischen St. Annen=Ordens III. Classe, vollendete seine gesegneteLaufbahn zu Cöln, den 4. März 1841 in einem Alter von 70Jahren.