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Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
Entstehung
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tung des Herzogthums Berg an die Krone Preußen überging,nahm der Prinz in wahrhaft herzlichen Worten Abschied vonseinem, ihm nur kurze Zeit geöffneten Wirkungskreise, und vierWochen später, den 15. Juli, erschien schon die General-Gouvernements=Verordnung, welche mit den Dienstvorschriftenfür Schulpfleger und Schulvorstände zu den bleibenden Ver-diensten des Mannes gehört, der mit seinem Feuer deutschenZornes gegen die Fremden, einen Augenblick Land und Leutezu verzehren drohte. Sammlung Abth. I. Nr. 4. a. b.In der vorgedachten Verordnung hat Justus Gruner,welcher unterm 1. Juli das General=Gouvernement übernom-men hatte, eine Arbeit hinterlassen, die im Gebiete der Schul-Gesetzgebung ihres Gleichen sucht, und deren kleinster Vorzugder nicht ist, daß sie alle Organe des Körpers den sie bildet,zu beleben weiß, und so wenig mit dem Augenblick abschließt,daß sie vielmehr den aus ihr reifenden Früchten neue Aeckerder Aussaat bestellt. Des Streites über die Gränzen der Be-fugnisse kirchlicher oder bürgerlicher Behörden, Orts= oder Kreis-Autorität, persönlicher Einwirkung oder amtlicher Eigenschaftwird nicht gedacht; wohl aber jeder Stelle die Nothwendigkeitder Gliederung klar gemacht, und den persönlichen Einflüssender Ort gemeinsamen Wirkens angewiesen.Gleich großen Werth verdienen die allgemeinen An-sichten über die Schulpflege, welche der jüngst installirteSchulrath unter demselben 15. Juli den Vorstehern des öffent-lichen Unterrichts im Herzogthum Berg entwickelte. Die Art,wie in dieser Zuschrift zu den Pfarrern und Lehrern von ihrerAufgabe in der Schule geredet wird, characterisirt die ebenwieder gewonnene Freiheit von fremdem Joche als eine Ver-pflichtung zu nationaler Sittlichkeit und Religiösität. Sie willden am höchsten achten, der an der Jugend, ob auch im ver-borgenen Winkel des Dorfes in treuer, sich ganz hingebenderSorgfalt das Meiste thut, will nicht den Fehlern und Mängelnnachspüren, sondern des Lehrers und des Pfarrers Muth, Lust,Liebe und Freudigkeit erhalten; nicht aus der Furcht, sondernaus dem innern Triebe soll das Beste geboren werden, einkräftiges, an Leib und Seele starkes Geschlecht zu erziehen.Beil. IV.Nicht so milde wie der Prinz Alexander zu Solms, ließsich der General=Gouverneur vom= Nieder und Mittel=Rhein,Geheimer Staats=Rath Sack unterm 16. Juli desselben Jahresaus Aachen, über die, von der französischen Regierung ver-schuldete Vernachlässigung der Volksbildung durch Verwahr-losung und Entwürdigung des Schul= und Religions=Unterrichtsvernehmen. Beil. V. Seiner, auf der Höhe sittlicher Weltan-schauung aus Aachen in deutscher und französischer Sprache erlas-senen Bekanntmachung und Aufforderung wegen der Volks= und