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Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
Entstehung
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Prinzen und Großadmiral von Frankreich Lieutenant SeinerMajestät des Kaisers der Franzosen, zu überlassen, welcher es,nach der Wahl des großen Mannes, der die Welt in Erstau-nen setzt, in Besitz, und die Verbindlichkeit auf sich nahm, seineUnterthanen glücklich zu machen. *)Zwanzig Tage nach dieser Verheißung finden wir dasKaiserliche Dekret aus St. Cloud, nach welchem der Rheinbundaufgefordert wird, zur Ausrüstung des vertragsmäßigen Trup-pencontingentes zu schreiten, (nach Artikel 38 der Rheinbunds-acte 5000 Mann,) mit der Versicherung, daß von Seiten Frank-reichs 300,000 in's Feld gestellt würden von der Beglückungdes Landes aber ist keine Spur zu finden, und von KircheSchule und Unterricht lange keine Rede mehr.Das Regiment des neuen Großherzogs war nicht von lan-ger Dauer. Das Dekret aus dem Pallaste zu Paris vom 7.August 1808 setzt uns davon in Kenntniß, daß Joachim zumKönige beider Sizilien ernannt worden, und nur der Gedankean die großen Vortheile, welche seine bisherigen Unterthanenvon dem Genie und der Macht des Gebieters über ihr Schick-sal, der gewohnt ist, über alle ihm unterworfenen Völker Wohl-thaten und Ruhm zu verbreiten, zu erwarten haben, das schmerz-hafte Gefühl lindern kann, mit dem er von ihnen scheidet.Innerhalb Jahresfrist, den 3. März 1809, wird nichtsowohl dem Lande ein neuer Regent, als das Land einem neuenHerrn, diesmal einem Kinde,dem Prinzen Napoleon Ludwig,ältestem Sohne Unseres vielgeliebten Bruders des Königes vonHolland, wie es in dem Kaiserlichen Dekrete heißet, gegeben,damit besagter Prinz dasselbe mit voller Souverainetät besitze,und seiner directen, natürlichen und legitimen männlichen Nach-kommenschaft, nach Ordnung der Erstgeburt mit beständigerAusschließung der Weiber und ihrer Nachkommenschaft erblichBis zur Großjährigkeit des Prinzen, der den 11.übertrageOktober 1804 zu Paris geboren war, wurde die Regierungund Verwaltung des Großherzogthums vorbehalten.Den Vormund und die seine Stelle vertraten, kümmerteindeß die Schulbildung des Volkes wenig, und was von Sei-ten der altbergischen Beamten dafür projektirt, oder gethanwurde, fand wenig Beifall und Unterstützung.Was einen Augenblick Aufsehen machte, war die pomphaftangekündigte neue Organisation des öffentlichen Unterrichts.wonach, laut kaiserlichen Dekretes aus dem Pallaste der Tui-lerien vom 17. Dezember 1811 ganz nach dem französischenSysteme, in Düsseldorf eine Universität und ein Lyzäum, undim Großherzogthum 12 Sekundär=Schulen erster Classe, 20*) Rede an die Landstände am 1. April 1806.