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bestimmen das, was wir die „römische Seele“ oder den „römischenGeist“ nennen können. Mit einem psychologischen Willensbegriffwäre da gar nichts zu machen, denn wollende Menschen lebten im-mer in der Welt. Das corpus juris ist die unsterbliche Leistung derRömer, wie die Wissenschaft die unsterbliche Leistung der Griechenwar, und nicht seelische Realitäten, die bald dahinschwanden, son-dern der von allem psychischen Sein ablösbare Sinn dieses Werkesging in die europäische Kultur ein.
Sogar, wenn es richtig sein sollte, daß ein Recht wie das römischenur in einem Volke zum Ausdruck gebracht werden konnte, in demder Wille zur Herrschaft stärker entwickelt war als anderswo, ge-winnt dieser Wille doch erst geschichtliche Bedeutung durch dasKulturgebilde, welches an das reale römische Willensleben nicht ge-bunden blieb, sondern dem Willensleben auch anderer Völker einenSinn zu geben imstande war, wie ihn ein noch so kräftiger Herr-schaftswille für sich allein nicht besitzt.
Nachdem so die begriffliche Sphäre festgestellt ist, in der das liegt,was wir „Römertum“ nennen wollen, können wir Diltheys Ausfüh-rungen zu seiner inhaltlichen Charakterisierung ohne Bedenken be-nutzen. Ja, sie treten in ihrer Eigenart erst ganz zutage, wenn wirsie von ihrer psychologisierenden Einkleidung befreien. Die Redevom Willen ist eine Trivialität, die uns nicht weiterführt. Sagen wirdagegen, daß die Sinnbegriffe der Herrschaft, der Freiheit, des Ge-setzes, des Rechtes und der Pflicht bei den Römern den Ausgangs-punkt des Weltverständnisses bilden, dann haben wir einen brauch-baren Gedanken. Der Wille muß seinem Sinne nach, den er will, ge-nau bestimmt werden. Auch Dilthey verfährt so, ohne sich darübervöllig klar zu sein. Auf das Imperium eines souveränen höchstenWillens der ganzen Welt kommt es ihm an, auf die Abgrenzung derverantwortlichen Freiheit der Personen gegen dieses Imperium, aufdie Abgrenzung der Herrschaftssphären der Einzelwillen vonein-ander in der Rechtsordnung der Gesellschaft, auf das Gesetz alsRegel dieser Abgrenzung, auf die Herabdrückung des Objektes zuder dem Willen unterworfenen Sache, auf die äußere Teleologie, d. h.auf lauter Sinngebilde.
Alle diese Begriffe sind zugleich für eine Weltanschauungmaßgebend, und sobald wir das verstanden haben, erkennen wir, daß