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GerTeutschmDaeXV.Capitel.
Von etlicher vierfüffiger Thier
Blut/Schmaltz/Unschlitt und
Marck insgemein-
VomBlut.
Dll5l<r ThierBlutist erstmahls bey den Zeiten^Moha/dem Menschen in der Spliß zu ge-messen/hochlich von GO« verbot«« / und fol-gende ein streng Gesetzund Unheil darüber ge.sielltworden: Auß Ursachen / das Leben istimGeblüt/und desselben ersterAnfang undNähre-rin oder Erhalten».
Solch Verbott haben die Apostel samb t denAelttsteninihreelfiendancilio zu Jerusalem/auß R«h Jacob» deß Apostels / emewert/undfolgende den newen gemacklenChnsien von denHeyden/in Cilicia und Amiochia/aucd auff denHalsgefchobm/Act.15.
Dann also lautet das zu Jerusalem außge,gFgeneApostolisch<Decret:wo ihr euck voBlm»<sse/Götzeopffer unErsticktem enchalttt/chut ihlreckt :dann es hat dem heiligen Geist/und unstm c^oncilio, solche Gtbott zu stellen wolge-fallen.
DißWolgefallenderApostelnundAeltefienim Concilic» zu Jerusalem beschlossen/und für,«rdurch die Gesandten bey den newen Christenvon Heyden gemacht/ ins We«k bracht undgehalten worden / istmit der Zeit von Pauloselbst/der auch «in Glbotl veß gemeldten De.
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