Wein.
1321
auf Flaschen gefüllt" oder „Deutsches (Französisches, Luxemburgisches u. s. w.) Erzeugniss" nochdas Wort „Frucht-Schaumwein" vorangehen oder an die Stelle des Wortes „Schaumwein'' das Wort„Frucht-Schaumwein" treten.
An Stelle des Wortes „Frucht-Schaumwein" kann das Wort „Obst-Schaumwein". „Beeren-Schaum-wein" oder eine entsprechende, die benutzte Fruchtart erkennbar machende Wortverhindung, wie„Aepfel-Schaumwein", „Johannisbeer-Schaumwein" u. s. w., treten u. a. Vorschriften.
Selbstverständlich sind die in § 7 des neuen Weingesetzes verbotenen Zusätze (S. 1298 u. ff.) auchbeim Schaumwein nicht erlaubt. Auch dürfen Kunstweine, die im Auslande hergestellt sind, inDeutschland ebenfalls nicht zur Schaumweinbereitung verwendet werden. Ein Zusatz von minder-wertigem Obst- oder Beeren-Schaumwein zu dem geschlitzteren Trauben-Schaumwein ist schon nach§ 10 des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 nicht gestaltet.
Schwieriger ist die Feststellung von Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften. Besonderssind die Bestimmungen für stille Weine bezüglich der Mineralstoffe und des Extraktes für diezur Darstellung der Schaumweine verwendeten Ciaretweine und damit auch für die Schaumweineselbst nicht massgebend; mitunter kann der Gehalt an Mineralstoffen und bei den trocknen Schaum-weinen auch der an Extrakt unter den gesetzlichen Vorschriften liegen, ohne dass die verwendetenJungweine iiberstreckt bzw. zu stark verlängert gewesen ^aren').
Obst- und Beerenweine.
Die Bereitung von Obst- und Beerenweinen erfreut sich eines grossen Auf-schwunges; mit der Verbesserung der Erzeugnisse geht die erhöhte Nachfrage Handin Hand, da die Herstellung von Traubenwein Schranken hat und der erhöhten Nach-frage nach Wein nicht mehr genügen kann. Auch werden gute, reine Obstweinevielfach minderwerthigen Traubenweiuen vorgezogen. Frankreich erzeugt jährlich14 Mill. hl, Deutschland etwa 6 Mill. hl Obstwein. Für Deutschland ist, besondersWürttemberg das Land der Obstweinbereitung; die beste Ernte von o 1 /^ Mill. Kern-obstbäumen reicht nicht aus, um den Bedarf — etwa 64 1 Obstwein (Most) für denKopf und das Jahr — zu decken, sondern es müssen noch grosse Mengen Obst zurWeinbereitung eingeführt werden.
Selbstverständlich hängt auch hier wie bei Traubenwein die Beschaffenheit desWeines vorwiegend von der Güte der Obst- und Beerenfrüchte ab; je zuckerreicher,säureärmer und je aromatischer die Früchte sind, um so besser ist auch das Gährungs-erzeuguiss. Da der Zuckergehalt der Obst- und Beerenfrüchte vorwiegend in derletzten Stufe der Reife zunimmt, so empfiehlt es sich, dieselben für die Weinbereitungso reif wie möglich werden oder auf Stroh aasgebreitet nachreifen bezw. schwitzen(8. 953) zu lassen; auch müssen zu dem Zweck alle schlechten und faulen Früchtevorher thunlichst entfernt werden. Ueber die Zusammensetzung der einzelnen Obst-und Beerenfrüchte, sowie über die Einflüsse auf dieselbe vergl. S. 956 u. ff.
Die Art der Herstellung der Obst- und Beerenweine ist im Allgemeinen der desTraubenweines gleich.
1. Herstellung des Mostes. Die Früchte werden möglichst zerkleinert, zer-quetscht bezw. gemahlen und die so erhaltene Maische (Tross) sofort oder nach einigemStehen mehrere Male auf einer Kelter abgepresst. In manchen Gegenden wird dergemahlenen Masse (Maische) mehr oder weniger Wasser zugesetzt, um die Ausbeutezu erhöhen, oder die abgepressten Trester werden, wie in Württemberg und de,
') Vergl. P. Kulisch, Zeitschr. f. angew. Chem. 1808, 573 u. 6lu u. Grünhut, Weinbau u.Weinhandel 1898, 16, 253.