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1 (1855) Die vorchristliche Zeit
Entstehung
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und der Unterwerfung Italiens.

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gewonnen oder innerhalb der Grenzen durch den daselbst geführtenKrieg der Verödung anheimgefallen waren. Da nun die Patricier dieeigentlichen Träger des Staates waren, übten auch sie allein in Bezugauf dieselben ein Recht. Ohne bestimmte Vermessung überließ manEinzelnen derselben, die ihre Geldmittel an die Herstellung der Anbau-fähigkeit wagen wollten, die Besitznahme, für welche sie einen Theil desErtrages als Abgabe zu zahlen hatten. Hieraus erwuchsen Besitztümeroder Possessionen, die sich vom Landeigenthum unterschieden und in derenVeräußerung der Inhaber an andere rechtliche Bestimmungen als beidem Eigenthum gebunden war. Daß man der Plebs, welche den größ-ten Theil des Heeres bildete und mit ihrem Blute die Eroberungmachte, wenn nicht ein förmliches Recht, doch einen billigen Anspruchzugestand, zeigen die Anweisungen von Eigenthum aus dem Staatsgut,welche unter Servius Tullius und nach der Königsflucht stattfanden.Nun beantragte Cassius ein Gesetz, wonach die pachtweise Benutzungdes Staastgutes Seitens der Patricier geregelt und beschränkt und einTheil zu Anweisungen an die Plebejer verwendet werden sollte. Derengere Umfang, den das römische Gebiet im Vergleich mit der Königs-zeit, namentlich durch das Vorrücken der Volsker längs der Seeküste,damals hatte, forderte bei der verminderten Ausdehnung des Staats-gutes und dem Verluste der Gelegenheit zur Coloniegründung einestrenge und haushälterische Verfahrungsweise. Es entstand eine Auf-regung, die den Senat zu einstweiligem Nachgeben bewog. Das Gesetzging durch, aber die Ausführung ward dem folgenden Jahre Vorbehal-ten. Im folgenden Jahre, als Cassius sein Amt niedergelegt, traf ihn dieAnklage, daß er nur im Streben nach königlicher Gewalt jenen Versuch ge-macht habe. Er wurde zum Tode verurtheilt und sein Gesetz blieb unausgeführt.

14. Dieses Ereigniß gab den Patriciern neuen Muth in ihremBestreben, die plebejischen Befugnisse einzuschränken. Im Jahre 484versetzten sie die Wahl der Prätoren, um dieselbe in den Händen zuhaben, aus den Centurien in die Curien und, wenn auch zwei Jahrespäter den Centurien die Wahl eines Prätors zurückgegeben wurde,zeigte sich das erlangte Uebergewicht darin, daß in den sieben Jahrenvon 485 bis 479 jedesmal ein Mitglied aus der den patricischen Vor-theil eifrig verfolgenden Familie der Fabier als einer der Prätoren er-scheint. Die Gegenbestrebungen der Plebs, die in dem Verlangen nachAusführung des Cassischen Gesetzes sich aussprachen, wurden gelähmtdurch Aufbieten der waffenfähigen Mannschaft zum Kriege, wobei derHeeresbefehl in seiner Strenge zu Gunsten der Patricier verwendetwerden konnte und, wenn dieses nicht helfen wollte, mit Ernennung einesDiktators gedroht wurde. Auch gelang es, unter den Tribunen, derenZahl nach einer Nachricht schon damals auf fünf vermehrt worden H>ar,