Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
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442
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daß dadurch für die StaatSglaubiger ein Ersaß ent-stände, ja meistens zu neuer Vermehrung ihres Verlu-stes. Wären die Staatsglaubiger zugleich andern Leu-ten viel schuldig: so könnten sie ihrem Schaden beykom-men, wenn sie diese ihre Gläubiger mit eben der Mün-ze bezahlten, mit welcher sie von dem Staate bezahltwerden. Aber in den meisten Ländern sind die StaatS-glaubiger reiche Leute, die andern weit weniger schuldigsind, als sie von ihnen Zu fordern haben. Sie verlie-ren also, durch eine solche Scheinbezahlung, von meh-rern Seiten, und gewinnen von keiner; und mitihnen verliert eine Menge ander er Per sonen, die mitden Staatsschulden gar nichts zu thun haben, Ueber-Haupt veranlaßt eine solche auksrisirte Scheinbezahlungder Schulden, eine dem Wohl des Ganzen sehr nach-theilige Umwälzung in den Glücksumstanden der Pri-vatpersonen, bereichert gemeiniglich den verschwelt-derischen und müßigen Schuldner, aus Unkosten dessparsamen und fleißigen Gläubigers; und bringt einengroßen Theil des Nationalkapitals aus Handen, vonwelchen man die Benußung und Vermehrung desselbennm ersten erwarten konnte, in solche, von welchensich dessen Versplitterung und Vernichtung am erstenbefürchten läßt. Wenn es einem Staate unver-meidlich ist, sich für bankerott zu erklären: so ist fürihn, sowie für jeden Privatmann, ein offener, unverhohlner, und regelmäßiger Bankerott der ehrenvoll,ste; er ist zugleich für seine Gläubiger der unschäd-lichste. Für die Ehre eines Staats wird gewiß dadurchsehr wenig gesorgt, wenn er, um der Schande eineswirklichen Bankerotts zu entgehen, zu solchen Taschen-fpielerkünsten seine Zuflucht nimmt, die man doch so

leicht