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daß dadurch für die StaatSglaubiger ein Ersaß ent-stände, ja meistens zu neuer Vermehrung ihres Verlu-stes. Wären die Staatsglaubiger zugleich andern Leu-ten viel schuldig: so könnten sie ihrem Schaden beykom-men, wenn sie diese ihre Gläubiger mit eben der Mün-ze bezahlten, mit welcher sie von dem Staate bezahltwerden. Aber in den meisten Ländern sind die StaatS-glaubiger reiche Leute, die andern weit weniger schuldigsind, als sie von ihnen Zu fordern haben. Sie verlie-ren also, durch eine solche Scheinbezahlung, von meh-rern Seiten, und gewinnen von keiner;— und mitihnen verliert eine Menge ander er Per sonen, die mitden Staatsschulden gar nichts zu thun haben, Ueber-Haupt veranlaßt eine solche auksrisirte Scheinbezahlungder Schulden, eine dem Wohl des Ganzen sehr nach-theilige Umwälzung in den Glücksumstanden der Pri-vatpersonen, — bereichert gemeiniglich den verschwelt-derischen und müßigen Schuldner, aus Unkosten dessparsamen und fleißigen Gläubigers; und bringt einengroßen Theil des Nationalkapitals aus Handen, vonwelchen man die Benußung und Vermehrung desselbennm ersten erwarten konnte, in solche, von welchensich dessen Versplitterung und Vernichtung am erstenbefürchten läßt. — Wenn es einem Staate unver-meidlich ist, sich für bankerott zu erklären: so ist fürihn, sowie für jeden Privatmann, ein offener, unverhohlner, und regelmäßiger Bankerott der ehrenvoll,ste; — er ist zugleich für seine Gläubiger der unschäd-lichste. Für die Ehre eines Staats wird gewiß dadurchsehr wenig gesorgt, wenn er, um der Schande eineswirklichen Bankerotts zu entgehen, zu solchen Taschen-fpielerkünsten seine Zuflucht nimmt, die man doch so
leicht