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Achtung des gemeinen Mannes, ohne welche er jenePflichten nicht mit gucem Erfolge ausüben kann.
Vierter Abschnitt.
Von demjenigen Aufwande, der die Wür-de des Landesherrn durch einen gewissenäußern Glanz zu unterstützendient.
<Iußer denjenigen Staatsauögaben, welche der Landes-herr machen muß, wenn er die verschiedenen Pflichtenseines Amtes erfüllen will, giebt es noch andere, wel-che die Würde seiner Person aufrecht zu erhalten die-nen. Dieser Aufwand ändert sich, so wie die Staa-ten aus verschiedenen Stufen der Cultur stehen, oder sowie sie verschiedene Regierungsformen annehmen.
In einer reichen und aufblühenden Gesellschaft,wo alle Klassen von Menschen den Aufwand in Absichtihrer Häuser, ihres Hausgeräthes, ihrer Tafel, ihrerKleidung und ihres Fuhrwerks täglich vermehren, wä-re es unnatürlich, wenn nicht der Aufwand des Landes-herr» gleichen Schritt mit jenem halten sollte. SeinAufwand ist also, natürlicher, — oder vielmehr noth-wendiger Weise, in allen diesen Artikeln größer, alsder Aufwand irgend eines Privatmannes. Und selbstseine Würde scheint zu erfordern, daß er es sey.
Weil ein Monarch an Würde über seine Unter-thanen mehr erhaben ist, als die höchste Obrigkeit ir-gend