Inhalt
des dritten Bandes.Fünftes Buch.
Von den Einkünften des Staats oder des Landesherr«,Erstes Kapitel.
Von den Ausgaben des Staats oder des Landesherrn.
Erste Abtheilung.
Bon den Ausgaben des Staats, welche die Vertheidigung
des Landes erfordert - » - Seite l
Zweyte Abtheilung.
Aufwand, den die Rechtspflege erfordert r r zz
Dritte Abtheilung.
Von den Ausgaben, die ein Staat auf öffentliche Werke
und öffentliche Anstalten wenden muß r 57
Erster Abschnitt.
Von den öffentlichen Werken und Anstalten, die zur Be-förderung des Handels bestimmt sind.r) Von denen, welche den Handel überhaupt zu er«leichtern dienen r r - « -
2) Von denjenigen öffentlichen Werken, die n-thig sind,um besondere Zweige des Handels zu begünstigen 7»Zweyter Abschnitt.
Von dem Aufivande, welchen der Staat für die Unterweit
sung der Jugend zu machen hat r r S. I2Z
Dritter Abschnitt.
Von dem Aufwands, welchen der Staat zur Unterwei-sung der Erwachsenen zu machen hat , 169
Vierter Abschnitt.
Von demjenigen Aufwande, der die Würde des Landes«
Herrn durch einen gewissen äußern Glanz zu unter-stützen dient r , 1 , » 2i 8
Beschluß < « - < , , 219
Zwey-