nothwendig mehr oder weniger dasjenige natürliche Ver-hältniß, da§ sich sonst zwischen Gewinn und weise an-gewandtem Fleiße von selbst allenthalben einstellt, unddas von allen Beförderungsmitteln der allgemeinen Lau?desmdnstrie das kräftigste ist»
Zweyter Abschnitt,
Von dem Aufwande, welchen der SkUätfür die Unterweisung der Jugendzu machen hat,
ie Anstalten für die Erziehung der Jugend können
auf gleiche Weise st> eingerichtet werden, daß sieselbst einen hinlänglichen Fond zu ihrer Unterhaltungabwerfen, Das Schulgeld oder Honorar, welchesher Lehrling seinem Lehrer bezahlt, bringt natürlicherWeise einen solchen Fond hervor.
Selbst ha, wo die Belohnung des Lehrers nichtaus dieser natürlichsten Quelle hexfljeßt, darf sie des-wegen doch nicht nothwendig aus den allgemeinen Staats-einkünften genommen wexden, deren Emsammlung undVerwendung her vollziehenden Macht anvertrauet ist.Und so ist eH auch in dem größten Theile von Europa.Die Unterhaltung von Schulen und Universitäten fälltden allgemeinen Staatseinkünften entweder gar nicht,pdev doch sehr wenig zur Last, Allenthalben wird sieaus gewissen örtlichen oder Pryvinzial-Einkünften, ausder Rente gewisser Landgüter oder den Zinsen gewisser
Kapi?