Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
321
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die jungem Zwergs der? königlichen Familie ziehen, derSold der Officiere bey der Armee und Flotte, endlichder Gehalt bey einigen wenigen andern Aemtern, diedem allgemeinen Neide weniger ausgesetzt sind, warendavon ausgenommen.

In England giebt es keine andre Aussagen, die'unmittelbar den Arbeitslohn beschweren.

Vierter Abschnitt.

Auflagen die, nach ihrer Absicht, alle Aktzten des Einkommens, ohne Unter«schied, treffen sollen.

^wey Gattungen der Auflagen sind dazu bestimmt,jede Quelle des Einkommens der Staatsbürger, ohneUnterschied zu belasten: das sind die Kopfsteuern,und die Consumtionscrbgaben. Bcode müssen ausjeder Art von Einkünften, aus der Landrente sowohlals aus dem Kapitalgewinnst und dem Arbeitslöhne be->zahlt werden, nachdem der Contribuent die eine odeydie andere Art von Einkünften hat.

uern, wenn man sie dem Vermögen- oder denEinkünften der Contribuenten angemessen machen will,werden dadurch fast unausbleiblich willkürlich. Der

Kopfsteuern»'

Smith. Unters, z. Th.

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