Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
438
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der Manufakturen und des Handels des Landes; und esmuß ihm insofern auch daran gelegen seyn, daß dessenLändereyen gut bewirthschaftet, und dessen Kapita-lien wohl angelegt werden. Sollte eines oder dasandere dieser Stücke in Verfall gerathen: so würde auchder Ertrag der Abgaben abnehmen; und vielleichtwürde er dann nicht mehr hinlänglich seyn, demStacitsgläubiger seine Zinsen, oder seine Annuitätenzu bezahlen. Aber kein Staatsgläubiger, als solcherbetrachtet, hat ein besonderes Interesse an dem gutenAnbaue irgend eines bestimmten Stücks der Ländereyen,oder an der zweckmäßigen Anlegung irgend eines be.stimmten Kapitals. Als Scaacsgläubiger bekümmerter sich weder um irgend ein wlches Stück, um irgendein solches Kapital, noch führt er die Aufsicht dar-über: noch ist er wegn dessen Erhauung in Sorge.Es kann zu Grunde gehen, ohne daß er Wissenschaftdavon erhält, und ohne daß er da-ou den Nachtheil em-pfindet^

Diese Methode Schulden zu fuudr'ren, das

heißt, beständige Renken, statt ihrer Wiederbezahlungzu versprechen, ha jeden Staat, der sich ihrer bedienthat, ins Verderben gezogen. Die italienischen Frey-staaten scheinen den Anfang gemacht zu haben. Genuaund Venedig, die beyden einzigen von ihnen, die bisjetzt sich unabhängig erhalten haben, sind doch dadurchsehr geschwächt worden. Von den italienischen Staatenbat Spanien diese Methode gelernt. Und da es die Auf-lagen wahrscheinlich mit weniger Beurtheilung als jenegewählt hat: so ist es auch, im Verhältnisse seiner na-türlichen Macht, mehr dadurch geschwächt worden.

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