Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
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immer verpfändet, um die Zinsen der Darlehen zu be-zahlen, die zu Führung desselben aufgenommen wur-den. Wenn diese neuen Austagen mit den alten Ein-künften zusammengenommen, nach Bezahlung jenerZinsen, und nach Bestreitung der gewöhnlichen Ver-waltungskosten der Regierung, noch einen kleinen Ue«berschuß übrig lassen: so wird dieser wohl vielleicht zueinem TllgUNgsfond angewandt. Aber theils ist die-ser Fond nicht groß genug, um während einer so kur-zen Zeit, als man vernünftiger Weise auf die Fortdauerdes Friedens rechnen kann, die durch den Krieg veran-laßten Schulden zu tilgen; theils werden seine Geldervon Zeit zu Zeit auf andre Endzwecke angewandt.

Da die neuen Steuern bloß zu Bezahlung derZinsen für die geborgten Gelder aufgelegt worden sind rso erwartet und verlangt man von ihnen keinen größer»Ertrag, als der zu dieser Bezahlung zureicht. Siegeben daher auch selten einen beträchtlichen Ueberschuß.Und die Tilgungsfonds entstehen also nicht so wohl dar-aus , daß von den sämmtlichen Einnahmen des Staats,nach Bezahlung der sämmtlichen Ausgaben, dieZinsen für die erborgten Kapitalien mitgerechnet,viel übrig bleibt, als vielmehr aus der mit der Zeit er-folgenden Herabsetzung des Zinsfußes. So wurde imJahr 16 zz der Tilgungsfond Hollands, im Jahrz 6 8; der des Kirchenstaats gebildet. Aber eben hier-aus erhellet, daß diese Fonds zur Tilgung der Schuldenschwerlich zureichen können.

Im tiefsten Frieden ereignen sich zuweilen Fälle,,wo die Regierung zu außerordentlichen Ausgaben genö-

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