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Der Schleichhandel mit Salz und Tobak schickt jedesJahr etliche hun.ert Menschen in Frankreich auf die Ga-leeren: diejenigen ungerechnet, weiche er an den Gal-gen bringt.
Allerdings verschaffen diese Auflagen, auf dieseArt eingehobe», der Regierung eine sehr ansehnliche Ein-nahme. Im Jahr 1767 war' der Tobak in Frankreichfür 22,541,278, und das S-.lz für z6,492,424 LwreSdes Jahres verpachtet. Beyde Pachre sollten mir 1768angehen, und sechs Jahre dauern. Gleichwohl kanndiese Erhebungömethode von niemandem gebilliget wer-den , außer von denen, weiche das Bluc »nd das Markder Völker für nichis achten, wenn dadurch nur die Ein-künfte des Fürsten vermehrt werden. — Auch in denösierreich sehen und preußischen Ländern, und den meistenitalienischen Staaten, sind Salz und Tobak Gegenstän-de ähnlicher Steuern und Monopvlien.
In Frankreich entspringen gegenwärtig (im Jahr1784) die Staatseinkünfte, aus acht verschiedenen Quel-len: der Taille oder Grundsteuer, der Kapitalien oderder Kopfsteuer, den beyden Vingtiemes oder den zwan-zigsten Pfennigen, aus der Salzstreuer, den AideS oderder Aecise und Tranksteuer, den Traites oder Zöllen,aus den königlichen Domaincn, und aus dem Tobakö-pachte. Die fünf letztem Auflagen sind in dem größer»Theile der Provinzen verpachtet. Die drey erstem ste-hen unter einer Verwaltung, und werden unter der un-mittelbaren Leitung und Aussicht der Regierung eingeho-ben. Es wird allgemein anerkannt, daß diese drey,nach Verhältnisse dessen, was sie dem Volke abnehmen,dem Staate weit mehr einbringen, als jene sünfe, de-ren