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kerthanen, als diese von den Pachtern seiner Einkünfteerwarten können. Der Regent weiß, daß die bleibendeGröße seiner Familie von der Wohlhabenheit seinesVolks abhängt; und er wird also schwerlich diese Wohl-habenheit um eines persönlichen und augenblicklichenVortheils willen, wissentlich untergraben. Ganz an-ders ist es mit den Pächtern der Staatseinkünfte beschaf-fen. Die Größe ihrer Familien und ihrer Nachkom-men kann oft in dem Ruine des Landes, und nicht mdessen Flor, ihren Ursprung nehmen.
Zuweilen hat der Staatspachkcr, für die von ihmbezahlte jährliche Summe nicht bloß den Ertrag derAuslage aus die besteuerte Waare, sondern auch den Al-leinhandel mit derselben zu genießen. In Frankreichwerden die Salz - und Tobacksstcuern auf diese Art er-hoben. Alsdann zi-.ht der Pachter einen zweyfachen un-geheuern Gewinn vom Volke: einen, als Pachter derAuflage, und einen, als Monopolist. Tobak ist eineWaare des Luxus; und jeder kann, nach seinem Wohl-gefallen , den Ankauf derselben machen oder Unterlasten.Aber Salz gehört unter die Nothwendigkeiten des Lebens;und jedermann ist verbunden, dem Pachter eine gewisseQuantität davon abzukaufen: weil er, im Unterlassungs-fälle, in Verdacht kömmt, sich Salz von Schleichhänd-lern angeschafft zu haben. Die Auslagen auf beyde Ge-genstände sind ausschweifend groß. Die Versuchungzum Schleichhandel ist daher für viele Leute unwidersteh-lich. Und doch ist zu gleicher Zeit, die Strenge derGesetze und die Wachsamkeit der Beamten des Pachtersso groß, daß diejenigen beynahe gewiß sich ihren Unter-gang zubereiten, welche dieser Versuchung nachgeben.
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