Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
370
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ist so wenig eine gültige Einwendung gegen das neueSystem, daß selbst, wenn man das alte beybehälr,diese Ungleichheit von Rechts wegen abgeschafft werdenmuß. Indessen mag es wohl das Interesse jener-Hern und reichern Stände seyn, welches die Einführungeiner für den Staat zugleich so einträglichen, und fürdie ärmern Klassen so wohlthätigen Acciseeinrichrung bis-her verhindert hat.

Außer den oben hergezählten Zoll und Acciseabga«ben, sind noch andere, welche auf die Preise der Waa-ren Einfluß haben, aber einen nicht so unmittelbarenund einen ungleichem Einfluß. Zu dieser Gattung ge-hören die, welche in Frankreich xea§e8 heißen, unddie in den Zeiten der Angelsachsen Durchgangszölle,siroit8 sie pnllnge, hießen. Sie mögen ursprünglichin eben der Absicht aufgelegt worden seyn, als unsre We-ge-und Kanal Zölle, nähmlich, um davon die Heer-straßen und Kanäle zu unterhalten. Abgaben, welchediesen Endzweck haben, werden am schicklichsten nachVerhältniß der Schwere oder der Größe der transpor-tirten Waaren aufgelegt. Da sie ursprünglich nur inOrts- und Provinzial-Cassen flössen, und auch nur zuAusgaben, die auf den Ort, oder die Provinz Bezie-hung hatten, angewandt wurden: so wurde auch, inden meisten Fällen, ihre Verwaltung der Stadt, demKirchspiele, oder dem Bezirke anvertrauet, auf derenGebiethe sie erhoben wurden; und diese Gemeinheitenwurden auf die eine oder die andere Weise, für diezweckmäßige Anwendung der erhobenen Gelder verant-wortlich. In vielen Ländern ist die Verwaltung allerdieser Abgaben in die Hände des Landesherrn gekom-men,