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steuerten Zucker theurer zu verkaufen, als sie bisherdie unbesteuerten verkauft hätten. Wenn der Ent-wurf gegründet war: so bewiest er nur, dast die Zuckerbisher einen Preis gehabt hatten, wie ihn nur Mono-polien zu wege bringen können, bind gerade diest hät-te die Regierung bewegen sollen, jene Auflage zu be-willigen. Denn wem wird wohl sÄncklicber etwas vonseinem Gewinnste zum Besten des Staats abgefordert,als einem Monopolisten? In diesem Falle aber ist dieGerste nie gewesen. Der Preis, den sie gilt, ist keinMonopolienpreiS. Der Besitzer eines Gerstenackers,und der Pachter, der ihn anbauet, zieht, — jenernicht mehr Rente, dieser nickt mehr Gewinnst davon,—-als beyde von andern Ländereyen gleicker Frucktbarkeit,und gleich sorgfältigen Anbaues erhalten. Daher ha-ben auch alle bisherigen Auflagen auf Malz, Bier undAle, weder den Preis der Gerste, noch die Rentenvon den Gerstenäckcrn vermindert. Die Ursache ist,weil die Malzpreise immer nach Maßgabe der Auflagenauf Malz gestiegen sind; —und die Biere, nachMaßgabe der Auflagen aufs Brauen, entweder um soviel theurer, oder schlechter geworden sind. Immerhat also am Ende, nicht der Hervorbringer, sondernder Verzshrer diese Auflage bezahlt.
Keine Klasse würde durch die oben vorgeschlageneVeränderung der Abgaben leiden, als die, welche fürihre eigene Consumtion brauet. Da dieß aber nur diereichen Leute thun: so ist es an sich schon ungerecht,daß sie gegenwärtig von einer Abgabe frey sind, welcheder arme, gemeine Mann bezahlen muß. bind derUmstand, daß dieses Privilegium ihnen entzogen wird,Smith Unters. z.TH. Aa ist