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zusehen. Es ist wehe, der Mälzer, der jetzt auf jedenQuarter Malz sechs Schillinge Auflage vorschießt, wür-de alsdenn achtzehn Schillinge vorzuschießen haben.Aber dafür hat der Brauer jetzt auf ein Gebräu, wobeyein Quarter Malz ausgeht, fünf und zwanzig bis drey-ßig Schillinge vorzuschießen. Warum sollte es denndem Mälzer schwerer fallen, einen kleinern Vorschuß zumachen, als dem Brauer, einen größeren? Die Vor-räkhe an Malz, welche der Mälzer auf seinen Schüttbö-den verwahrt, fordern nicht immer einen lungern Zeit-raum, um abgesetzt zu werde», als die Voirathe vonBier fordern, welche der Brauer oder Schenkwirth aufeinmahl in seinen Kellern liegen hak. Der erstere kannalso oft sein hineingestecktes Geld früher wieder herausnehmen als der letztere. Aber gesetzt auch, dem Mälzerentstünde, aus dem Vorschüsse der höher» Abgabe, ei-nige Unbequemlichkeit: so könure dieser leicht dadurch ab-geholfen werden, daß ihm einige Monate länger Creditgegeben würde, als jetzt dem Brauer gegeben wird.
Drittens. Die Rente von Gersienäckem kann,so wie der Gewinnst, den der Pachter davon zieht, durchnichts, als durch die verminderte Nachfrage nach Gersteherabgesetzt werden. Nun würde aber eine solche Ver-änderung in dem Systeme der Abgaben vom Biere, daßein Gebräu von einem Quarter Weitzen, das bisher vierbis fünf und zwanzig Schillinge gegeben hatte, nur acht-zehn Schillinge zahlte, wahrscheinlich die Nachfrage nachGerste eher vermehren, als vermindern. Uebcrdieß kön-nen diejenigen Renken und Gewinnste, welche Gersten-äcker bringen, eine lange Zeit,— weder über, nochunter den Renten und Gcwrnnsicn stehen, welche aus
gleich