Druckschrift 
3 (1799)
Entstehung
Seite
366
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hohe Auflage auf Malz die von Gerstenäckern bezahltenNetten vermindern würde.

Ich antworte auf das erste: daß keine Auflageden Gewinnst irgend eines Gewerbes fortdauernd so sehrvermindern kann, daß er nicht mehr mit dem gewöhnli-chen Gewinnste, den anders Gewerbe bringen, imGleichgewicht stände. Alle jetzigen Abgaben von Malz,Bier und Ale, haben weder auf den Gewinnst des Mäl-zers, noch auf den des Bierbrauers und bes Schenkwirthsden mindesten Einfluß. Der Verzehrer muß diese Leutefür allen Vorschuß, den sie in Bezahlung der Abgabengemacht haben, entschädigen, und ihnen noch überdießauf diesen Vorschuß selbst einen Gewinn bezahlen.Zwar kann eine Auflage die Consumtion der Waare ver-mindern. Das würde aber wahrscheinlich mit der ausMalz verfertigten nicht der Fall seyn. Denn da diesejetzo durch die verschiedenen Auflagen, wenn man sie zu-sammenrechnet, um vier und zwanzig bis fünf und zwan-zig Schillinge auf den Quarter theurer werden: so könntejene auf r 8 Schill. erhöhete Malzauflage, allein bezahlt,gewiß diesen Preis nicht erhöhen. Im Gegentheile istes wahrscheinlich, daß die Getränke, zu deren Verferti-gung Malz gebraucht wird, wohlfeiler werden, und alsoeinen noch ausgebreiteteren Absatz finden würden.

Zweykens, warum es dem Mälzer schwerer fallensolle, sich von den Käufern des Malzes seine vorgeschos.scnen achtzehn Schillinge Abgabe wieder bezahlen zu las-sen, als es jetzt dem Brauer und Schenkwirth fällt, denTrinkern, vier oder fünf und zwanzig oder auch wohldreyßig Schillinge mehr abzufordern, ist nicht wohl ab-zusehen.